Vermieter möchte einziehen und daher erneut zum Ausmessen kommen - fällt das unter sein Betretungsrecht?

8 Antworten

Wenn der "Nachmieter" nun der neue Eigentümer = Vermieter ist, gilt dann etwas anderes?

Nein, zumal der Vermieter einen Grundriss von der Wohnung haben sollte wo alle Maße enthalten sind und ein normaler Mieter hat das in der Regel nicht.

Von unserem Haus wo es mehrere Eigentümer gibt haben wir die Maße vom ganzen Haus; also zwei Wohnungen, zwei Geschäftsräume, Keller usw.

Weise den Vermieter darauf hin, dass er einen Grundriss der Wohnung haben sollte bzw. sich beschaffen kann.

Wenn ich eine Wohnung / Haus kaufe, habe ich die Daten, denn ich will wissen, wie viel m² das Objekt hat, denn jeder m² kostet Geld. Habe nicht ganz verstanden, ob der neue Eigentümer oder der neue Mieter , ehemalige Vermieter einziehen wird bzw. nachmessen will. Einsicht der Wohnungsgröße gibt es bestimmt im Grundbuch, der Gemeinde oder Katasteramt.

Auch wenn das der Vermieter ist - noch wohnt Ihr in der Wohnung. Du musst ihn nicht reinlassen. 

Er hat die Pläne, danach kann er sich richten.

Du bist ihm ausreichend entgegen gekommen, irgendwann reichts auch mal. All das was du bisher gestattest hast, hättest du nicht tun müssen. Ob Nachmieter oder Vermieter ist egal. Nur weil ihm die Wohnung gehört und er euer Vermieter ist, sichert ihm das diesbezüglich keine Sonderrechte.

Du darfst also ruhig Nein sagen. Und was soll dir auch groß passieren? Du bist ja eh gekündigt.

Theoretisch musst du ihn überhaupt nicht rein lassen zu diesem Zweck. Das ist kein berechtigtes Interesse. Praktisch duldet man das doch einmal oder auch zweimal, weil man freundlich sein will und Verständnis hat, dass man schon mit Planungen anfangen will und Möbel zu bestellen ja auch seine Zeit dauert.

Du bist ihm also schon entgegen gekommen, hast sogar telefonisch Infos gegeben. Er hätte die Möglichkeit gehabt, dabei alles auszumessen, wenn er es besser geplant hätte. Daher musst du das jetzt nicht mehr dulden und kannst ihn freundlich um Verständnis bitten, dass die Häufigkeit nun doch etwas zur Belästigung wird.