Sammelbesteller-Verbindlichkeiten im Todesfall des Sammelbestellers?

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Das scheint mir hier ein im Grundsatz legitimes jedoch ethisch fragwürdiges Vorgehen des entsprechenden Unternehmens zu sein. Schon alleine dass du dich in einem persönlichen Schuldanerkenntnis deiner Rechte als Verbraucher sowie Erbberechtigter mit ausgeschlagenem Erbanspruch begeben sollst, ist haarsträubend.

Ich würde dieses Ansinnen umgehend per Einwurfeinschreiben zurückweisen mit Verweis auf die ausgeschlagene Erbenstellung sowie Feststellung der Tatsache, dass du nicht für die Einkäufe deiner Mutter haftbar gemacht werden kannst, da zwischen dem Versandhaus und dir in Bezug auf die offenstehenden Beträge zu keinem Zeitpunkt eine Vertragsgrundlage bestand. Gleichzeitig solltest du zudem vorsorglich einer Datenweitergabe an Dritte gem. BDSG und DSGVO widersprechen, und nkündigen, dass du auch einem fakultativen Mahnbescheid umgehend Widerspruch leisten wirst.

Wenn das dem Versender nicht gefällt, soll er doch klagen.

Hinweis: Sofern du über eine RSV verfügst, wäre es eine gute Idee, selbige vorsorglich diesbezüglich zu kontaktieren, und dir eine Deckungszusage zu holen.

Für mich klingt das so als wolle die Gegenseite mal auf den Busch klopfen und schauen, was passiert.

Mit der Ausschlagung des Erbes bist du nach deiner Schilderung aus der Sache raus, wenn du die fraglichen Artikel nicht (z.B. geschenkt) erhalten hast.

Vertragspartner ist verstorben, du bist nicht Rechtsnachfolger und über § 816 BGB lassen sich ebenfalls keine Ansprüche durchsetzen.