Kann der Vermieter herausfinden, wenn ich einen Nachsendeauftrag machen?
Ich will demnächst einen Nachsendeauftrag machen, aber der Vermieter darf davon nicht erfahren bzw. darf nicht erfahren, wie die neue Adresse lautet. Kann er das auf irgendeiner Art und Weise herausfinden?
Werden Behörden davon erfahren, wenn ihr Schreiben weitergeleitet wird? Oder bleibt das von der Post diskret?
Es geht nicht um die Ummeldung. Nur Post weiterleiten! Adresse bleibt gleich
12 Stimmen
16 Antworten
Es gibt Fälle wo beide "informiert" werden.
Ich geh mal von was anderem aus, als hier alle denken.
Urlaub, oder längerer Aufenthalt bei Familie Freunden ob in D oder sonst wo, auf der Welt. Oder wo jemand halt temporär die Post annimmt, die sonst aus dem Briefkasten quillt.
Geht ein Brief der Ausdrücklich nicht zur Weiterleitung zugelassen ist, (meist ja erwähnte Behördenpost) zurück ans Amt. Und du bist nicht umgemeldet, kommen zwar Fragen auf. Aber sie werden nicht gleich die Kripo losschicken.
Das gleich passiert auch, wenn du ins Ausland nachsendest und nicht passend frankierts. Dann geht es zurück an den Absender.
Warum sagt du nicht einfach Bescheid?
Du bezahlst ja weiter Miete. Also kein Grund für den Vermieter am irgendwas Katastrophales zu denken.
Und ob es gerade eine Phase ist, wo dem Amt vermehrt zur Verfügung stehen, musst, weiß man nach einem Kurzen Anruf auch. Beim Arbeitsamt kann man sogar als Kunde Urlaub nehmen. Wie das beim Jobcenter ist, weiß ich nicht, aber theoretisch müsste das da auch gehen. Schließlich kann man ja entfernt wohnende Familie, auch ohne mehr als Fahrtkosten, besuchen.
Der Vermieter kann das herausfinden, wenn er will. Nämlich über das Meldeamt.
Bei Behördenbriefen steht immer: "Bitte an den Absender zurück und nicht weiterleiten!" Somit wissen die auch die neue Adresse nicht, wissen aber, dass du umgezogen bist. Aber sie können die neue Adresse natürlich auch durch das Meldeamt erfahren, wenn sie wollen.
ok. du ziehst aus und dein Vermieter darf die neue Adresse nicht erfahren, so richtig? Die Frage ist auf jeden Fall etwas missverständlich geschrieben.
Kann etwas problematisch werden wegen der Abrechnung der Nebenkosten, Mangel beim Ausräumen der Wohnung, nicht einhalten der entsprechenden Vertragsbedingungen wie neu streichen oder Forderungen durch festgestellte Beschädigungen. Insbesondere die Nebenkostenabrechnung, die vermutlich erst zum Ende des Jahres oder der Heizperiode erfolgt, macht das Wissen um deine neue Adresse notwendig. Das würde bedeuten, er hat ein berechtigtes Interesse bei der Meldestelle nach deiner neuen Adresse zu fragen und wird sie auch erhalten, es sei denn... du lässt die neue Adresse sperren. Das ist allerdings auch nur mit einer guten Begründung möglich. Dann würden zumindest ohne größere Schwierigkeiten nur Polizeibehörden Informationen erhalten.
Einen Nachsendeantrag ist eigentlich eine recht sichere Sache, kostet aber um die 90 Euro im halben Jahr. Sicherer als eine neue "Nachsende"Adresse wäre meines Erachtens ein Postfach, das du bei der Post mieten kannst. Du kannst dir die Post dorthin schicken oder dorthin umleiten lassen. Musst die Post aber dann selbst dort abholen. Aber wenn du es sicher willst....
Die Behörden schon, denn du musst dich ja ummelden.
Der Vermieter eigentlich nicht, es sei denn der neue Vermieter möchte eine Abmeldebescheinigung. Dort steht die neue und alte Adresse drauf. Gibt es bei der Gemeinde.
Behörde Ja, Vermieter Nein, ist leicht gesagt. In der Praxis passiert es aber so.
Ich habe selber ein Nachsende Auftrag gemacht, und ab und zu geht auch mal ein Brief durch. Dann sieht der neue Mieter den Brief und gibt ihm dem Mieter, so ist es bei mir passiert oder der Vermieter bekommt Ihn direkt.
So kann es in der Praxis aussehen.