Nachmieter hat Post weggeworfen, wer trägt entstandene Kosten?

7 Antworten

Sich auf einen Nachsendeauftrag bei der Post zu verlassen ist brandgefährlich, denn es gibt ja bei weitem nicht nur die Post. Ein Umzug will vorbereitet sein und man sollte schon Monate vorher kucken wo man vertragsverhältnisse hat um diese vor dem Umzug über den Adresswechsel informieren zu können (in der Regel auf vertragliche Pflicht). Auch schadet es nicht dem Nachmieter kurz bescheid zu geben das er sich melden solle wenn doch noch was kommt, oder mal nachzufragen.

Haftbar machen kann man ihn auf keinem Fall. Falls die Rechnungen per Post kamen und der Nachsendeauftrag nicht gegriffen hat ist evt. die Post haftbar zu machen.

Meiner Ansicht nach ist der Nachmieter nicht dazu verpflichtet, dir die Post zukommen zu lassen oder dich zu informieren.

Wenn überhaupt liegt der Fehler bei der Post, wenn diese den Nachsendeantrag nicht berücksichtigt haben.

Da ist dann aber die Frage, von wann die Schreiben sind und für wie lange du den Nachsendeauftrag beantragt hast.

Joergi666  22.02.2016, 09:14

so bewerte ich das prinzipiell auch- wobei der Nachmieter sicherlich nicht berechtigt wäre die Post zu entsorgen (er hätte sie ggf. aufbewahren müssen) - nichts desto trotz auch eine Frage der Nachweisbarkeit - hier ist es sicherlich schwer der Post ihre Verfehlung rechtssicher nachzuweisen.

lilatrudi  22.02.2016, 13:06
@Joergi666

hier ist es sicherlich schwer der Post ihre Verfehlung rechtssicher nachzuweisen.

Woher weißt du denn , das die Briefe von der Deutschen Post zugestellt wurden ?

Viele Institutionen, wie z.B. Behörden oder Versicherungen, verschicken ihre Post  mit alternativen  Zustelldiensten, und da greift natürlich der Nachsendeauftrag der Post /DHL nicht. 

Einen Nachsendeantrag muß man mindestens 10 Tage vor dem ersten Tag des Nachsendens stellen.

Wahrscheinlich hast Du den Antrag zu kurzfristig gestellt. Kann das sein?

Unwahrscheinlich, dass Du dem Nachmieter die Kosten auferlegen kannst.

Wer fremde Post wegwirft, macht sich strafbar.

Wie willst du aber nachweisen, dass der Nachmieter a) die Post überhaupt in Empfang genommen hat und b) entsorgt hat? Das wird dir wahrscheinlich nicht gelingen.

Ein Nachmieter ist übrigens nicht dazu verpflichtet, Post nachzusenden. Der korrekte Weg wäre, die falsch zugestellte Post dem Postboten zurückzugeben.

Inwieweit die Deutsche Post ihren Auftrag erfüllt hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen und hängt davon ab, was du im Detail beauftragt hast (Dauer und Umfang). Es ist zu berücksichtigen, dass es auch andere Zusteller gibt. Wenn man für diese ebenfalls eine Nachsendung beauftragt, kostet das extra und muss speziell vereinbart werden.

Wenn du umziehst, musst du, unabhängig von einem Nachsendeauftrag, sicher stellen, dass alle wichtigen Stellen (Bank, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter, etc.) rechtzeitig deine neue Anschrift erhalten.

Du weißt doch, was du gekauft hast/welche Verträge du abgeschlossen hast. Gerade im Fall eines Umzugs macht es Sinn, hier besonders aufmerksam zu sein und dann aktiv nachzufragen, wenn zum Beispiel eine Rechnung nicht eintrifft. 

Hast du mal versucht, eine Einigung herbeizuführen? Du kannst den Dienstleister/Händler, der den Inkassoauftrag veranlasst hat, kontaktieren und deine Situation erklären. Vielleicht hat man Nachsicht mit dir. Viel Erfolg!

Nun sind bereits mehrere Schreiben von Inkassobüros bei mir eingetroffen
und die dabei entstandenen Gebühren belaufen sich nun auf mehrere
hundert Euro

.

Warum interessiert es dich was Inkassobüros von dir wollen?

Kann mir jemand sagen, ob ich diese Kosten gegenüber dem Nachmieter geltend machen kann?

Nein, kannst du nicht und zwar aus mehreren Gründen

  1. Der Nachmieter ist nicht dazu verpflichtet dich zu informieren oder dir gar deine Post nachzusenden. Er hat lediglich die Briefe an die Post zurück zu geben mit dem Vermerk "verzogen" oder "unbekannt verzogen".
  2. Es gehört zu deinen Fürsorgepflichten deine Adresse bei Firmen, mit denen du Vertragsverhältnisse pflegst, aktuell zu halten.
  3. Hast du deinen Namen vom Briefkasten und vom Klingelschild zu entfernen, wenn du umziehst
  4. Fraglich ist ob überhaupt Verzug vorliegt. Verzug ist zwingende Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verzugsschaden. Wo kein Schaden, kann keiner erstattet verlangt werden.
  5. Inkassokosten sind i.d.R. kein zu ersetzender Verzugsschaden, sondern Privatvergnügen des Gläubigers, sie gehen nicht zu deinen Lasten, daher musst du sie auch nicht bezahlen.
anitari  23.02.2016, 14:51

Hast du deinen Namen vom Briefkasten und vom Klingelschild zu entfernen,

Das interessiert so manch privates Zustellunternehmen nicht.