Anwalt schickt Post stets an alte Adresse!

8 Antworten

Wenn du deine Wohnortsänderung schriftlich mitgeteilt hast, so gilt die neue Anschrift als die ladungsfähige. Die Post muss der Anwalt der Gegenseite an deine neue Adresse schicken. Wenn er das nicht macht, obwohl ihm deine neue Adresse bekannt ist und du nachweisen kannst, dass er Kenntnis darüber hat, würde ich die vom Anwalt der Gegenseite an die falsche Adresse geleitete Post, als nicht erhalten unbeobachtet lassen. Vielleicht hat der Anwalt die Adressänderung seiner Sekretärin noch nicht mitgeteilt und so kommt die Post bei dir nicht an. Da du schon längere Zeit nicht mehr an der alten Adresse wohnst, kannst du auch nicht verlangen, dass man dich immer über einen Posteingang an dich, informiert.

Der Anwalt hat ja keinen Grund, die Adresse zu ändern, schließlich erreicht die Post dich ja. Hätte dein Nachmieter die Post nicht weitergeleitet, sondern an den Anwalt zurückgeschickt, hätte der sich die Mühe wohl gemacht, und deine aktuelle Adresse notiert.

Wenn du dich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hast, ist das Absicht, möglicherweise um dir zu erschweren Fristen einzuhalten. schick ihm einen Brief mit deiner neuen Adresse als einschreiben mit Rückantwort.

miakea 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 12:44

gibt es innerhalb der Annahme einer solchen Vermutung, etwas Handfestes??? Irgendwas woran ich mich richten kann und es dementsprechend schriftl aufzusetzen?? Ggf. nochmals das Gericht mit involvieren?

miakea 
Beitragsersteller
 09.01.2014, 12:23

bin umgemeldet!

1.) Der Nachmieter soll ab sofort auf die Umschläge "Unbekannt verzogen" schreiben und wieder in die gelben Briefkästen der Post einwerfen. Dann bekommt der Anwalt die Post zurück und wird sich bemühen deine aktuelle Anschrift herauszufinden. (Er muss keine Briefmarke aufkleben, das geht so.)

2.) "richtig Ummelden" heißt, dass Du Dich bei der Stadt in der Du nun wohnst anmeldest. Gehe dort zum Rathaus / Bürgeramt und teile denen das mit. Dazu benötigst Du Deinen Mietvertrag. Damit meldest Du Dich dann automatisch bei der "alten" Stadt ab.

3.) Den Anwalt schriftlich am besten per Einschreiben (Einwurf-Einschreiben reicht) nochmals über die neue Anschrift informieren. Gleiches gilt für das Gericht. (Gericht und Anwalt sind 2 verschiedene "Personen". Du musst beide informieren.)

der schickt immer an die sog. "ladungsfähige anschrift".. hast du dich ggf. nicht umgemeldet?