Nachgezeichnete Promi-Poster verkaufen?

2 Antworten

Nein, cmayer, soweit ich es weiß, spielt die ausgeführte Form eines "Bildnisses" (darum geht es) keine Rolle. Sehr wohl aber die Erkennbarkeit der gezeichneten Person. Die wird mit deinen Künsten vermutlich erreicht sein und dann kommt wieder das Persönlichkeitsrecht der Person oder für deren Erben zum Tragen ...vermute ich mal.

Ähm, cmayer, dass du es nicht leicht gemacht hast, auf deine juristische Frage zu antworten, das weißt du? Ich glaube, nach dem "Rechtsberatungsgesetz" oder so ähnlich, DARF dir niemand eine juristische Beratung erteilen, der dazu nicht offiziell bestellt wurde. So also hier, nur meine Vermutungen. :- )

Wenn Du das als Vorlagen benutzt und dadurch ein eigenes Werk erschaffen wird, liegt keine Kollision mit dem Urheberrecht vor. Ein bloßes Abzeichnen mit kleinen Fehlern oder Änderungen reicht da nicht aus.

Dazu kommt das Recht am eigenen Bild bzw. die Vermarktungsrechte. Die hast du bei Prominenten nicht, müsstest also zusätzlich deren Erlaubnis einholen und dann idR Lizenzgebühren zahlen.