Eigenes Autoquartett verkaufen?

1 Antwort

Interessant dazu könnte dieses Urteil sein:

Die Abbildung eines durch ein Geschmacksmuster geschützten Erzeugnisses in Werbebroschüren ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten.

Interessant ist natürlich auch das Markengesetz, insbesondere § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Hier schon mal ein paar Hinweise für Laien: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Gruß aus Berlin, Gerd