Urheberrechtlich geschützte Werke privat als Poster drucken lassen,

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die rein Private Nutzung kannst du ein Poster in Auftrag geben. Siehe §53 UrhG.

Das stimmt nicht ganz; siehe meine Antwort - nur wenn man nichts fuer das Drucken bezahlt ist es legal.

Laut §53 UrhG. darf man das zwar, aber nur wenn man nicht fuer die Druck-Dienste bezahlt. Und damit faellt das, vermute ich, fuer den Grossteil der Bevoelkerung raus, es sei denn Du oder Freunde von Dir haben ein privates Photolabor zu Hause.

Ich hab auch mal ein Bild aus dem Internet zum Drucken an WhiteWall geschickt (ein Exemplar bestellt, also offensichtlich fuer privaten Gebrauch), und direkt einen Anruf und eine schriftliche Abmahnung erhalten.

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

ja, musst du auch

aber es wird niemanden interessieren, wenn du es in dein zimmer hängst oder sonst wo hin

meist fängt es die erst an zu jucken, wenn du das verkaufen würdest

Ja das behaupten die, aber du kannst ohne weiteres dir diese Dinge in die Wohnung hängen.

nein, kannst du eigentlich nicht, weil du ihr dingen kopierst und es nicht zb kaufst

eigentlich darfst du das nicht, es interessiert aber natürlich auch niemanden