Google Bilder auf Poster/leinwand?

3 Antworten

Du darfst das, aber wundere dich nicht, wenn der Drucker es ablehnt wegen des Verdachts, du hättest keine Rechte an dem Bild.

Denn der weiß ja A) nicht, ob "nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig

hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte

Vorlage verwendet wird" laut UrhG § 53!

Und der (hier: Online-)Drucker weiß auch B) nicht, ob er hier "zum privaten Gebrauch" druckt - oder zum gewerblichen.

Und nur, wenn beides geklärt ist, A) und B), ist eine Kopie eines geschützten Werkes erlaubt laut § 53 UrhG!

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Darum schert sich im Copyshop zwar keiner, aber da besteht auch nicht die große Gefahr, dass der Inhaber als Mitglied einer Raubkopierer-Gang hops genommen wird. Deshalb empfiehlt sich ein Besuch dort - kostet auch selten mehr als online!

Das ist zulässig im Rahmen der Privatkopie...

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (UrhG)

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

danke =)

Für Dich zuhause kannst Du damit machen, was Du willst.