Nachbar hämmert, bohrt, schleift seit WOCHEN/MONATEN - was tun?

9 Antworten

Teile das dem Vermieter mit und kündige ihm gleich an dass du, gesetzt dem Falle dass nichts passiert, die Miete um einiges kürzen wirst. (Wieviel solltest du erst bei einem Anwalt oder Mieterverein erfragen)
Der Vermieter kann darauf reagieren (was wohl das beste für ihn sein wird) und den lärmenden Mieter darauf hinweisen, dass er, sollte die Miete gekürzt werden, diesen Mietausfall bei ihm einklagen (und auch bekommen) wird. Auch außerhalb der Ruhezeiten darf er nicht einfach Lärm machen wie er lustig ist. Er muss sich darüber im Klaren sein dass das nun mal ein Wohnhaus ist.
Desweiteren bleibt zu erforschen ob der gnädige Herr das nicht 'gewerblich' macht um sich sein Arbeitslosengeld etwas aufzubessern. Da kann er eventuell zwei mal Schwierigkeiten bekommen. Erstens wegen der gewerbmäßigen Nutzung der Wohnung (oder eines Teils davon) und zweitens, wenn er diesen Hinzuverdienst nicht beim Amt gemeldet hat. ;-)
Macht er das nur Hobbymäßig muss er aber auch wissen dass er deswegen nicht unbegrenzt lärmen darf.

Naja, Rücksichtnahme wird heutzutage ganz klein geschrieben. Jeder will das tun, was ihm gefällt. Was andere davon halten stört nicht.
Seh ich auch bei meiner Nachbarin. Bei der hat man auch den Eindruck als würde sie eine Elefantenherde in ihrer Wohnung trainieren. Da ist es ihr aber egal zu welcher Uhrzeit. Ruhezeiten kennt sie nicht.

Falsch gedacht! Bei mir war genau dasselbe Theater:; Mein Nachbar bohrte,hämmerte,schleifte und sägte in seiner Garage.Und das seit Jahren.Ich und einige andere hatten die Schnauze voll.Da es sehr laut war.Sogar am Wochenende wo man gern seine Ruhe haben wollte.Zuerst versuchte ich es mit ihm zu reden.Das funzte aber net weil er mir sagte: Verpiß dich aus meiner Garage.Der Vermieter ist mit ihm befreundet..... Ohne einer Rechtschutzversicherung hast du keine Chance erzählte mir einer meiner besten Freunde.Okay dachte ich.Er empfahl mir auch gleich eine.Dann hab ich eine abgeschlossen.Nach ca.3 Monaten bin ich zum Anwalt und hab mich beraten lassen.Er machte ein Schreiben klar in dem es hieß daß darauf hinzuweißen ist,daß Anzeige gegen Ihn erstattet wird und man das vor Gericht klärt. So vor Gericht hab ich erzählt daß der Nachbar in der Garage eben hämmert,schleift,bohrt und sägt.Und das Tag täglich. Es wurde vermutet daß Herr... auch Schwarzarbeit betreibt da schon öfters ein Lieferwagen vor seiner Garage parkte und dort Möbelstücke eingeliefert wurde.... Zum Schluß sagte der Richter: Herr .... darf zwar weiter schleifen doch er muß die Garage dabei schließen."Hätte er bei sich in der Wohnung die Möbel restaurtiert dürfe man entweder die Miete kürzen (http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/mieten/mietminderung-durch-laerm-und-laute-nachbarn-1.2347914) oder Anzeige erstatten.Denn im Wohnbereich darf nur ein gewisser Lärmpegel herschen.Das widerrum meßt ein Gutachter eines Sachverständigen mittels einer Schallpegelmessung.Der Gutachter wird entweder vom Gericht gestellt oder durch einen Anwalt.Dieser durch deine Rechtschutzversicherung abgedeckt ist (vorher aber erkundigen ob auch ein Gutachter mitversichert ist). Wenn man nichts unternimmt hat man schlechte Karten.Vorallem aber ohne Rechtschutzversicherung!!

Germersheimer  29.09.2012, 17:47

was die Vermutung der Schwarzarbeit betreffe so konnte ihm das net nachgewießen werden....mittlerweile beschäftigt sich aber der Zoll für Schwarzarbeit damit....

Ich frage mich nur nach der Lektüre diesen Textes, wer hier der von dir beschriebene "Vollasi" ist...., im Ernst, dein Nachbar kann schalten und walten wie er möchte und solange er die Ruhezeiten einhält, kannst du nichts tun.

doch, eines kannst du tun. Nämlich eine andere Wohnung suchen.

Wenne  14.12.2011, 12:56

Da bist du aber völlig falsch informiert (wie viele andere hier auch). Auch ausserhalb der Ruhezeiten darf der Nachbar nicht tun und lassen was er will. In einem Wohnhaus ist ständige Lärmbelästigung so nicht hinzunehmen. Es gibt natürlich Mittel und Wege das Haus wieder zu dem zu machen für was es eigentlich gedacht ist - nämlich zu Wohnen!
Dazu gehört eben auch die Einhaltung eines gewissen Lärmpegels. Wer glaubt, weil er Miete zahlt oder weil ihm die Wohnung gar gehört darf er machen was er will, der hat sich geirrt.

rhapsodyinblue  15.12.2011, 07:30
@Wenne

Da ich hier nicht in der Lage bin, den Lärmpegel zu beurteilen, habe ich mich klar und deutlich auf die Ruhezeiten beschränkt.

Alles andere klärt mit Sicherheit der Mieterschutzbund gerne.

Wenne  15.12.2011, 07:58
@rhapsodyinblue

Mit "...dein Nachbar kann schalten und walten wie er möchte ..." gibst du dem Nachbarn einen Freibrief, was den Lärmpegel angeht. Das ist aber nunmal falsch!
Auch ausserhalb der Ruhezeiten muss der Nachbar einen gewissen Lärmpegel einhalten. Er darf also nicht 'schalten und walten wie er möchte'.
Kurzzeitige Überschreitungen dieses Lärmpegels sind zwar hinzunehmen, aber nicht tage-, wochen- oder monatelange Belästigungen.
Wenn in einem Haus überhaupt keine Ruhe mehr herrscht, dann ist der Wohnwert dort gleich 0.
Wenn der Nachbar unbedingt meint er müsste ständig Lärm machen, weil er ohne ihm nicht glücklich ist, dann muss er sich für seine Tätigkeiten nach einer Fläche umsehen auf der das erlaubt ist und wo sich keiner beschweren kann.
Z.B. eine Gewerbefläche.

oxBellaox  15.10.2015, 16:25
@Wenne

genau so ist es - mit dieser Argumentation gewinnst du jeden Prozeß!

Es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Einzelner die gesamte Mieterschaft mit seinem Lärm belästigt.

Warum sollte es verboten sein wenn jemand seinem Hobby nachgeht???

stoukeam 
Fragesteller
 14.12.2011, 12:31

Die Wände vibrieren, ich bekomme keinen Schlaf mehr, er fängt morgens um 8 an und der Lärm geht bis 21-22 Uhr. Stell dir vor dein Nachbar bohrt, schleift und hämmert den ganzen Tag. Ich kann hier nichtmal den fernseher verstehen, konnte seit 2 Monaten keinen Film mehr gucken, vor 22 Uhr. Das soll man dulden?

Wenne  14.12.2011, 12:49

In einem Wohnhaus hat er auch außerhalb der Ruhezeiten einen gewissen Lärmpegel zu beachten! Hobby hin oder her - wenn er in seiner Freizeitgestaltung andere belästigt, dann muss er sich eine Wirkungsstätte suchen, in der er niemanden stört.