Hallo,
in der Wohnung unter uns wohnt ein junger Mann, der gerne mal etwas lauter Musik hört. Da uns nur eine Holzdecke trennt, ist die Dämpfung sicher nicht optimal. Man hört auch, wenn er hustet o.ä. Wenn er laut spricht oder der Fernseher laut ist, hört man es auch, aber man versteht den Text natürlich nicht, sondern hört nur ein leises Grummeln. Soweit zur Wohnsituation. Normale Wohngeräusche wie Fernsehen, Staubsaugen etc. stören uns aber auch überhaupt nicht.
Bisher war es so, dass unser Nachbar paar mal am Tag seine Rockmusik richtig laut aufgedreht hat (also ohrenbetäubend), in unserer Wohnung war das dann als deutliches Grummeln wahrnehmbar, aber nur in dem Zimmer, das über dem Zimmer lag, in dem er Musik hört (er hörte in verschiedenen Räumen). Da es meist nach 10-20 Minuten wieder vorbei war und er es auch nie abends oder frühmorgens gemacht hat, war es für uns ok, wir haben auch nie was gesagt. Man ist dann einfach in ein anderes Zimmer gegangen und gut war. Zudem dachten wir, dass er sowieso das Recht dazu hat, da er sich an die Ruhezeiten hält (vom Sonntag mal abgesehen, da hat er das auch gemacht).
Jetzt hat er aber seinen Musikgeschmack gewechselt und hört mehr bassbetonte Musik (Techno, Gabba etc.) und die Bässe hört man auch schon, wenn die Musik bei ihm nicht ganz so laut ist, d.h. er hat jetzt immer den ganzen Tag von 9 bis 18 Uhr in seinem Wohnzimmer Hintergrundmusik laufen, die für uns hörbar ist. Unser Arbeitszimmer ist daher praktisch nicht nutzbar, da die Bässe zwar nicht laut, aber deutlich hörbar sind und man sich dabei nicht konzentrieren kann. Da wir viel von zu Hause arbeiten, ist das für uns besonders ärgerlich. Selbst mit Ohropax hört man es noch ganz leise und es macht auch keinen Spaß in seiner eigenen Wohnung mit Ohropax zu sitzen.
Bevor wir ihn jetzt darauf ansprechen, wollte ich mal fragen, wie die Rechtssprechung aussieht: Man kann sicher nicht von ihm verlangen, dass keine Musik mehr zu uns in die Wohnung dringt, das erwarten wir auch gar nicht, aber hat er das Recht, den ganzen Tag die Musik laufen zu lassen, auch wenn es nur etwas lautere Zimmerlaustärke ist? Ich war vor paar Tagen in seiner Wohnung als die Musik lief und es war zwar laut, aber man konnte sich noch unterhalten. Weiß nicht, ob das noch unter Zimmerlautsärke fällt?
Wie oft am Tag, darf er denn voll aufdrehen, also so, dass die Decke bebt und man es auch auf der Straße hört?
Damit man bei uns gar nichts mehr hört, müsste er wahrscheinlich so leise drehen, dass es für ihn keinen Spaß mehr macht, das wollen wir auch nicht, wir gönnen ihm ja seinen Spaß, nur langsam macht uns das echt aggressiv, da es wirklich den ganzen Tag läuft.
Habt Ihr Tipps? Der Nachbar ist übrigens sehr nett und wir verstehen uns gut.
nein darf er nicht! er hat von 8 Uhr Morgens bis 22 Uhr zeit. und muss nicht auf den letzten drücker noch die Neuen Nachbarn belästigen.
Sonst verlieren die Mieter an Wohnqualität. und er kann sich vor dem Einzug schon eine andere Wohnung suchen.