Nachbar droht mit einer anzeige wegen Beleidigung, hat mich aber zuerst beleidigt?

6 Antworten

Da ist guter Rat teuer, viele behaupten auch nur, dass sie zur Polizei gehen und tun es dann nicht.

Nach meiner persönlichen Meinung könntest du ihn immer noch anzeigen, wenn du tatsächlich Post bekommst.

Wenn die dich Fragen, warum du ihn nicht sofort angezeigt hast, dann kannst du immer noch sagen, weil die Beleidigung auf gegenseitiger Basis verlaufen ist und du daher nicht vermutet hast, dass es tatsächlich soweit kommen muss.

Das mit der lauten Musik, kann ich gut nachvollziehen, dass dir das auf die Nerven geht, aber ein Zettel an seine Tür ist nicht die Lösung, auch kannst du niemanden vorschreiben Kopfhörer zu tragen.

Wenn es so ist, wie ich vermute, dass es nichts nützt mit ihm unter vier Augen zu sprechen, dann hättest du dir einen Zeugen mitnehmen sollen und ihm unter dessen Augen und Ohren sachlich bitten sollen, seine Musik leiser zu machen. Oder eine andere Idee, wenn ihr offenbar mehrere Mietparteien seit, einen anderen Nachbarn bitten, auch einmal etwas dazu zu sagen. Viele regen sich gerne auf und sagen nie etwas dazu und die wo etwas sagen (wie du) werden dann schön von dem Aufsässigen drangsaliert. Habe diese Erfahrung leider auch schon mitmachen müssen, nur ging es bisher ohne Polizei.

Und was wird dich das Kosten ... sollte der andere tatsächlich behaupten der Nachbar hat dir nichts getan bzw. dich nicht beschimpft. Im schlimmsten Fall mit einer Anzeige für dich, wegen Verläumdung, wobei das meist nicht durchkommt.

Ich finde eine Anzeige nützt beiden Seiten nicht so viel. Wie wäre es wenn ihr wie Erwachsene Menschen miteinander sprecht? Wenn das nicht geht dann nützt es ev. dem Nachbar keine Aufmerksamkeit mehr zu schenken dann hört er vielleicht auf.  👍

Guten Tag,

nu mal laaaangsam..........

Der nachbarschaftliche Streit muss doch nicht ausarten. Kommunikation sieht natürlich anders aus, doch der Klügere gibt nach.

Schenk ihm doch einfach Kopfhörer -zumindest eine Alternative- oder lade ihn zum Bier ein, dass tröstet nicht nur, schafft eventuell auch eine ganz andere Ebene zwischen Nachbarn. Für Küche gibt`s auch Läufer, die knarrende Dielen lindern.

Wenn einer dem anderen nur böse Worte an den Kopf schmeist, werden sich nie positive Schwingungen einstellen.

Grundsätzlich:

§ 199 StGB gibt die fakultative Möglichkeit bei wechselseitiger
Beleidigung von Strafe abzusehen, wenn das damit wechselseitig begangene Unrecht sich gleichsam neutralisiert.

Was hier abgelaufen ist, ist Kinderkram - kein Staatsanwalt wird hier ein Verfahren eröffnen, weil kein öffentliches Interesse vorliegt - deshalb wäre eine Privatklage notwendig - eine Privatklage belästigt nur die Justiz und stiehlt einem Richter die Zeit, die er eigentlich für richtige Verfahren benötigt - die Beschäftigung der Gerichte mit solchen Unsinnigkeiten, geht zu Lasten der Bürger, die auf wichtige Gerichtsverfahren oft Monate warten müssen, weil die Gerichte mit solchem Mist in Beschlag genommen werden...

Bevor Privatklage erhoben werden kann, muß allerdings erst ein Schlichtungsversuch mit einer Schiedsperson durchgeführt werden.

Du kannst ihn anzeigen wegen Ruhestörung, wahrscheinlich droht er dir nur, scheint nicht grad der hellste zu sein und wird daher auch zu dumm sein jemanden anzuzeigen..