nachbar lügt den vermieter an

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Hallo, handelt es sich bei dem Brief des Vermieters um einen normalen "informativen" Brief oder um eine Abmahnung?

Grundsätzlich ist es so der Nachbar ist in der Beweispflicht zu beweisen das du zulaut bist und damit die Nachtruhe störst. Dies ist möglich durch unabhängige Zeugen die das mitbekommen aber meist (und meist ist das auch die einzigst sichere Methode) durch eine Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei die dies Vorort prüft und aufnimmt.

Wenn es ein Normaler Brief des Vermieters ist würde ich Ihn freundlich darauf hinweisen das das nicht du bist und du keine Lärmbelästigung in der nacht wahrnimmst und er doch bitte den Nachbarn an die Polizei zu klärung dieser Sache verweisen soll wenn das wieder auftritt! Im Falle einer Abmahnung / Mahnung welche auch bei wiederholung eine Sonderkündigung des Mietvertrages ermöglichen würde / könnte solltest du einen Anwalt konsultieren!

Pff, wenn du zu laut bist, dann soll er die Polizei rufen, die erstellt dann ein Protokoll, ob wirklich eine Lärmbelästigung vorlag oder nicht. Bis dahin sind das nichts weiter als leere Behauptungen. So würde ich das sowohl dem Nachbarn, als auch dem Vermieter sagen.

Wenn Du um 4 Uhr aufstehst (was natürlich leise geschieht) und leise das Haus verläßt passiert folgendes: nix!

Behaupten kann ich vieles, nur wenn ich etwas behaupte, muß ich auch Nachweise für meine Behauptung liefern. D.h. dein Nachbar ist am Zuge und soll erstmal diese Behauptung untermauern.

fabiella84 
Fragesteller
 22.05.2013, 15:08

das heisst ich kann ihn anzeigen wegen falscher Behauptung? oder wie muss ich das verstehen?

Wie wärs wenn du darüber mit dem Vermieter redest?

Hallo Fabiella 84. Die Polizei erstellt grundsätzlich keine Lärmprotokolle. Sollte es bei Ankunft der Polizei zu einer Lärmbelästigung kommen, ist diese befugt den Verursacher zu ermahnen. Bei mehrmaligen Störungen an einem Tag, ist die Polizei sogar befugt den Störfaktor (solange es sich um ein Gerät handelt) zu beschlagnahmen oder den Verursacher in Gewahrsam zu nehmen. Ich würde dir empfehlen (auch du als "Beschuldigte") ein Lärmprotokoll zu führen, ggf. die Nachbarn zu fragen ob sie der gleichen Meinung sind. Sofern nicht irgendwann die Polizei kommt oder ein anwaltliches Schreiben in deinen Briefkasten flattert, kannst du es getrost ignorieren.