Wieviel Tage Sonderurlaub bekommt man wenn die Frau oder das Kind krank ist?

7 Antworten

Also wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag den §616 BGB (glaub ich) nicht ausschließen Erhälst du pro KJ 10 Tage bezahlte Freistellung vom AG + 10 Tage von der Krankenkasse. Mich hat der Kinderarzt meiner Tochter auch schon Krank geschrieben weil meine Frau (in Elternzeit) die Betreuung des Kindes wg. eigener Krankheit nicht übernehmen konnte.

Die gesetzliche Grundlage ist § 45 Sozialgesetzbuch  V.

1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. ...

(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.

Sonderurlaub während der Krankheit des Kindes oder der Ehefrau gibt es nicht. Wenn das Kind erkrankt ist kann, hat allerdings jeder Elternteil Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit (10 Arbeitstage pro Kalenderjahr je Kind)  - Bestätigung vom Arzt (AU o. Attest) dem Arbeitgeber vorlegen.

Korrekt!

Wenn die das Kind betreunde Frau Krank ist wird auch der Vater Entgeltfortzahlung für die Betreuung des Kindes erhalten. 

Du kannst einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der KH stellen und selbst die Haushaltshilfe sein, z. B. wenn du vom Arbeitgeber unbezahlten Urlaub bekommst. Vom Arzt möchte die KH aber eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe, dann zahlt sie den Lohnausfall.

Evtl gibt es hierfür eine Regelung im Tarifvertrag - guck da mal nach. Oder frage deinen Arbeitgeber.

Dein Mann kann sich 10 Tage im Jahr auf das Kind krank schreiben lassen, die der AG dann bezahlt. Wenn du als seine Frau krank bist, bekommt er keine bezahlte Freistellung. Wenn du auch berufstätig bist, kannst du dich ebenfalls 10 Tage bezahlt wegen des Kindes krank schreiben lassen.

Wirklich, mich (Vater) hat der Kinderarzt einmal von der Arbeit befreit WEIL meine Frau krank war und sich nicht um die kleine (da 6. Monate) kümmern konnte. Entsprechend ist es doch möglich, liegt aber beim Kinderarzt.

@verreisterNutzer

Ja, das ist schon richtig. Du warst auf das Kind krank geschrieben und das kann man auch als Vater bis zu 10 Tage im Jahr.

Mal angenommen, deine Frau wäre nicht krank gewesen sondern hätte arbeiten müssen, dann hättest du auch eine solche Krankschreibung bekommen. Oder aber deine Frau hätte einen Job und ihre 10 Tage im Jahr wären schon verbraucht, auch dann hättest du noch 10 Tage einen Anspruch auf bezahlte Freistellung wegen der Erkrankung des Kindes.