Zinsen bei schulden

6 Antworten

Ohne hier als Schuldenberater auftreten zu wollen:

Die Zinsen fallen vom Beginn der Schuld bis zu deren Tilgung an;

d.h.: auch bei Ratenzahlung laufen die Zinsen (allerdings nur vom fallenden Betrag) weiter. Die Rückzahlungsrate sollte also entsprechend hoch sein, sonst wirst NIE fertig.

Du sagst jedoch, daß es sich um eine ältere Schuld handelt.

Um die weitere Zinsenbelastung zu stoppen hast drei Möglichkeiten:

a) Du zahlst alles (was wahrscheinlich nicht geht!)

b) Du gehst in Privatkonkurs

das stoppt jedenfalls die zusätzliche Zinsenbelastung, da der Schuldenbetrag incl. Zinsen quasi "eingefroren" wird.

Und nach Zahlung des pfändbaren Anteils Deines Einkommens über einen bestimmten Zeitraum (ca. 7 Jahre) bist auch die restliche Schuld los. Der Privatkonkurs kann aber auch abgelehnt werden, wenn das oben Fettgedruckte über die sieben Jahre einen bestimmten %-Satz der Schuld (~ 10%) nicht erwarten läßt. (Besserwisser dürfen mich gerne korrigieren^^)

c) Du versuchst einen außergerichtlichen Ausgleich

meist die beste Möglichkeit, da auch das die Zinsenweiterbelastung stoppt.

Dazu bietest Du üblicherweise eine Rückzahlung (Quote) von mind. 20 % (besser 40%) der Schuld inkl. Zinsen in Raten innerhalb eines kürzeren Zeitraums, z.B. 4 Jahre, an. Dabei mußt Du den Gläubiger nur besser stellen (höhere Quote und kürzerer Zeitraum) als beim Privatkonkurs und ihm dies auch vor Augen führen. Die meisten Gläubiger (sogar die Banken) machen daraufhin von sich aus ein abgeändertes Anbot, bei dem sie jedoch auf einen Teil ihrer Forderung verzichten. Auf alle Fälle werden auch so weitere Zinsforderungen unterbunden - das aber bitte schriftlich festzuhalten.

Ist mir für Bekannte schon in drei Fällen erfolgreich gelungen; deshalb viel Erfolg dabei

mfG

Das Unternehmen kann die Zinsen ab Fälligkeit der Schulden berechnen. Über die Höhe der Zinsen kann man schlecht etwas sagen. Zumindest in Höhe des banküblichen Zinssatzes oder was entsprechend vereinbart wurde. Eine häufig vorkommende Regelung ist z.B. bei Verzug werden Zinsen fällig, die x Prozent über dem aktuellen banküblichen Zinssatz liegen. Stichhaltige Auskunft kann Dir da nur der Gläubiger selbst geben.

helmutgerke  30.07.2011, 11:41

und stichhaltige Auskünfte erteilt der Gläubiger auf Nachfrage zu seinem Gunsten.

Tolle Auskunft!

RBMannheim  30.07.2011, 16:40
@helmutgerke

Was bist denn Du für einer? Kein Gläubiger kann sagen, ja ich bekomme 30% mehr, weil ich es bin! Das kann man vielleicht mit so Leuten machen, wie Du einer bist! Aber für Leute, die den Kopf nicht nur haben, damit es nicht in den Hals regnet, gibt es Verträge und Recht und Gesetz!

Natürlich für den gesamten Zeitraum wo die Schulden bestehen. Die höhe der Zinsen sollte in den AGB stehen.

Es kommt darauf an, ob bereits die Schuld tituliert wurde oder hier auf einer einvernehmlichen Regelung die Schuld in Raten zurückgezahlt wird.

Unter BGB § 288 heißt es:

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Basiszinssatz beträgt seit 01.07.2011 - 0,37% (zuvor 0,12%)

Zinszahlungen und Verzugszinsen unterliegen einer vierjährigen Verjährungsfrist, zudem verjähren sie zusammen mit dem Hauptanspruch. Der unterschied zur Regelmäßigen Verjährung liegt dabei in der Verjährungsdauer, denn diese liegt hier bei nur 3 Jahren.

Mindestens soviel Zinsen, wie das Unternehmen selbst für seinen teuersten Kredit bezahlen muss. Das können durchaus 18-22% sein. Man nennt dies dann Verzugsschaden, der dir voll in Rechnung gestellt werden darf. Der Zeitraum ist einfach zu berechnen, denn es ist genau die Zeit, bis du die Schuld vollständig getilgt hast.