Nach Kündigung krank melden?


07.01.2020, 00:10

Ich bin noch in der Probezeit. Aber ich weiß nicht ob man sich dann krankmelden muss, wenn man noch keine Bestätigung hat.

5 Antworten

Du hast eine Kündigungsfrist nach einer Probezeit. Diese sind in der Regel 4 Wochen. Also müsstest du nach der Kündigung noch 4 Wochen arbeiten gehen, wenn nicht ist eine Krankmeldung erforderlich.

Maja0grey 
Fragesteller
 07.01.2020, 00:09

Ich habe keine Kündigungsfrist, da ich noch in der Probezeit bin.

xyz07  08.01.2020, 23:11
@Maja0grey

Dann ist deine Kündigung sofort gültig.

Futterschuessel  07.01.2020, 00:09

Warum ist die Krankmeldung erforderlich? Frist ist Frist.

Maja0grey 
Fragesteller
 07.01.2020, 00:12
@Futterschuessel

Nein es ist keine Krankmeldung erforderlich.

xyz07  08.01.2020, 23:12
@Futterschuessel

Naja, ordentlich ist es in der Frist arbeiten zu gehen, jedoch hat der Fragesteller bzgl. der Krankmeldung gefragt.

Du bist in der Ausbildung und Probezeit, habe ich das richtig verstanden?

Dann musst du dich nicht krankschreiben lassen, da du fristlos kündigen kannst.

Die Frage ist nur, du sagst du hast die Kündigung eingereicht, auf welchem Weg?

Eine Kündigung MUSS immer in Schriftform, das heißt auf Papier geschrieben getätigt werden. E-Mail ist leider nicht gültig.

Maja0grey 
Fragesteller
 07.01.2020, 00:43

Oh das wusste ich nicht. Habe es als E-mail geschickt

Aber ich weiß nicht ob man sich dann krankmelden muss, wenn man noch keine Bestätigung hat.

Nein. "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden" bestimmt § 22 I BBiG.

Meint, du gibst morgen deine richtige schriftliche Kündigung ab und nach Dienstende bzw. Berufsschulschluss ist dein Ausbildungsvertrag auch ohne Bestätigung des Ausbildungsbetriebs beendet.

Kündigung per E-Mail sind unwirksam.

G imager761

Wenn ich es richtig weis, ist es so, solange du in der Probezeit bist, kannst du von heute auf morgen zuhause bleiben. Trotzdem würde ich mir eine Bestätigung geben lassen! Würde es bei dir doch nicht gehen das du von heute auf morgen zuhause bleiben kannst, könntest du noch einen Aufhebungsvertrag machen und sollte den dein Arbeitgeber nicht unterschreiben wollen, bleibt nur noch der weg zum Arzt der dir eine Krankmeldung ausfüllt.

Wie eigentlich nicht mehr kommen? Worum geht es genau? Du hast keine weiteren Fakten geschrieben. Was für einen Ausbildungsvertrag hast du? Es gibt je nach Vertrag Fristen die du einzuhalten hast.

Für eine Krankschreibung braucht man eine Krankheit und einen Arzt, der eine AU ausstellt.