Ausbildung am Telefon kündigen?

12 Antworten

Die 14 Tage Kuendigungsfrist sind in der Tat merkwuerdig und auch total ueberfluessig weil bei einem Ausbildungsverhaeltnis - anders als ein Arbeitsverhaeltnis - erstens eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben ist und ein solches zweitens - auch wieder anders als bei einem Arbeitsverhaeltnis - waehrend der Probezeit keiner Kuendigungsfrist unterliegt. Der Betrieb haette also auch fritslos kuendigen koennen.

Im Grunde ist das hier aber voellig egal weil auch diese 14-taegige Kuendigungsfrist bereits vor dem vertragsgemaessen Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses abgelaufen sein wird.

Deine telefonische Kuendigung war unwirksam weil diese nicht schriftlich erfolgte und die Schriftform hierfuer nunmal gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber auch das ist inzwischen egal da du ja nun wirksam vom Ausbildungsbetrieb gekuendigt wurdest.

Natuerlich kannst du da hoeflich anfragen, ob du das Ausbildungsverhaeltnis vielleicht doch dort antreten kannst. Es erscheint aber hoechst unwahrscheinlich, dass der Ausbildungsbetrieb nach diesem Hick-Hack damitv einverstanden sein wird. Solche unentschlossenen Kandidaten will eigentlich niemand haben.

Du und dein Ausbildungsbetrieb haben einen rechtsgültigen Vertrag unterschrieben der für beide Seiten Pflichten und Rechte beinhaltet. Nun bedarf es zur Kündigung die Schriftform. Da du das nicht gemacht hast aber dein Ausbildungsbetrieb einen neuen Azubi einstellen möchte, musste er die Kündigung aussprechen- nicht dass du da plötzlich am 1.8.da stehst. Um die Kündigung seitens des AG rechtsgültig zu machen muss er eine Frist von 14 Tagen einhalten damit du ggf. noch rechtliche Schritte einleiten könntest. Wenn du dich jetzt nach der schriftlichen Kündigung deies AG und deiner vorherigen telefonischen Kündigunsabsicht nochmals bei denen meldest mit der Bitte die Ausbildung doch machen zu dürfen halten die dich für komplett plem plem- ausserdem werden die ja schon einen neuen Azubi haben.

Der Zug ist jetzt wohl abgefahren. Der Ausbildungsleiter will und muss wissen woran er mit dir ist. Erst unterschreibst du einen Ausbildungsvertrag, dann willst du kündigen und regst dich auf wenn der Ausbildungsleiter seinerseits dann deinen Vertrag kündigt und dann willst du die Stelle doch wieder. So funktioniert das nicht. Du wirst dir wohl eine neue Stelle suchen müssen.

Er schreibt doch ganz deutlich "Da Sie mir keine schriftliche Kündigung eingereicht haben, kündige ich hiermit den Vertrag vom 12.11.2012 mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen." Da Sie von Dir keine schriftliche Kündigung erhalten und Du Dich in vornehmes Schweigen gehüllt hast, ist das die Konsequenz auf Dein Schweigen. Du kannst versuchen persönlich bei dem Ausbildungsleiter vorzusprechen und ihn fragen, ob es noch möglich wäre ein Ausbildung zu machen. Außerdem solltest Du Dich entschuldigen und erklären, warum Du so gehandelt hast.

Auch vor Arbeitsantritt gilt die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. 14 Tage sind ziemlich gängig in der Probezeit. Ich denke, jetzt noch nachzufragen, ob Du doch anfangen kannst, ist ziemlich ausichtslos. Welcher Chef will einen Mitarbeiter, der nicht weiß, was er eigentlich will und dann irgendwann vielleicht gar nicht mehr kommt.