Kündigung wegen zu viel krank Ausbildung?

6 Antworten

Hallo,

hilft das:

Kündigung bei Krankheit
Auszubildenden kann auch während einer Krankheit gekündigt werden. Die Krankheit verhindert nicht, dass eine Kündigung aus anderem Grund (zum Beispiel verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule) wirksam wird.
Der Betrieb kann dem Auszubildenden aber wegen einer Krankheit grundsätzlich nicht kündigen.
In zwei Fällen ist eine Kündigung wegen Krankheit jedoch ausnahmsweise möglich, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Da es sich insoweit um eine personenbedingte Kündigung handelt, ist keine vorherige Abmahnung erforderlich:
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Bei häufigen Kurzerkrankungen kann gekündigt werden, wenn
in einem Zeitraum von 24 Monaten
pro Jahr mindestens ungefähr 45 bis 60 solcher Kurzkrankheitstage anfallen.
Kündigung bei Langzeiterkrankungen
Bei Langzeiterkrankungen kann gekündigt werden, wenn
feststeht, dass die Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit (zum Beispiel Allergien) dauerhaft entfallen ist
oder mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Gesundung zu rechnen ist (BAG 12.04.2002; NZA 2002,1081) oder der Azubi bereits 18 Monate arbeitsunfähig erkrankt und eine Gesundung noch völlig ungewiss ist (BAG 21.05.1992; DB 1993, 1292).

Quelle: https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Krankheit_Arbeitsunfaehigkeit/2596750

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Recherche

Jein. In der Probezeit durchaus, denn da braucht es gar keine Gründe.

Nach der Probezeit wird das erheblich schwieriger. Da kann man Azubis eigentlich nur noch aus Gründen kündigen, die eine fristlose Kündigung ermöglichen. Und das wären dann vor allem Vorfälle, die schon in Richtung "strafrechtlich relevant" gehen.

Allerdings kann es passieren, dass die zuständige Kammer dich bei zu häufigen Ausfällen wegen Krankheit nicht zur Prüfung zulässt. In diesem Fall muss die Ausbildung dann hinten raus verlängert fortgesetzt werden. Das bedeutet in der Regel, dass du mindestens ein halbes Jahr bis zum nächsten "Prüfungsdurchgang" länger Azubi bleiben musst, um damit die Fehlzeiten nachzuholen. Die Grenze liegt bei ca. 10% der gesamten Ausbildungszeit, was so ca. 12-15 Wochen bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer sind. Das ist der Bereich, ab dem die Kammern genau schauen und eventuell die Zulassung nicht erteilen.

Theoretisch ja. Die Hürde um einen Azubi wegen zu häufigen Krank sein zu kündigen liegt allerdings sehr sehr hoch was es einem AG sehr schwer macht soetwas vor Gericht durch zu bekommen. Dazu muss man schon nachweisen können das eine fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, was nicht leicht ist.

in der probezeit, kann jede partei ohne angabe von gründen kündigen. der AG wird dir nicht sagen, dass er dich wegen krankheit gekündigt hat.

nach der probezeit sieht es schon wieder anders aus.

Ich vermute ,

Kommt drauf an ob entschuldigt.

Auch was du alles verpasst hast und wie lange du insgesamt nicht da warst .

Aber dass die dich sofort kündigen glaube ich kaum .Trotzdem würde es irgendwelche Konsequenzen mit sich bringen .

Warum hast du denn oft gefehlt? Warst du wirklich krank und beim Arzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich bin im 2 Lehrjahr ich war 4 Wochen krank wegen Magen Entzündung und Magen-Darm.

2 Wochen später hatte ich ein Fußball Unfall und habe mir das Bein gebrochen Jetzt sind des 7 Wochen was ich krank bin aber habe mich immer richtig krankgemeldet immer mit einem gelben Krankenschein jetzt habe ich Angst das ich gekündigt werde

@Alan1010

Dass du gekündigt wirst deswegen glaub ich kaum, ich finde so lange krank warst du insgesamt auch nicht,mache dir keine Sorgen und sprich am besten mit deinem Vorgesetztem drüber