Muss ich nach der Kündigung noch zur arbeit erscheinen?

7 Antworten

Wie lange arbeitest Du denn schon in der Firma? Hast Du evtl. noch Urlaubsanspruch?

Generell muss man Verträge und damit auch die vereinbarte Kündigungsfrist  einhalten. Das gilt sowohl für AN als auch AG.

Deine Gründe, warum Du nicht mehr dort hin möchtest, kenne ich nicht. Der AG wird vielleicht darauf besteht dass Du bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitest. Er wird Dir evtl. damit drohen Dich auf Schadensersatz zu verklagen. Ob er das machen wird, kann ich Dir nicht sagen, ich bezweifle es aber.

 Bei einem Minijob wird sich der Aufwand für ihn wahrscheinlich gar nicht lohnen und er müsste auch den Schaden der ihm durch Dein "Nichterscheinen" entstanden ist beziffern können. Kann ja auch sein, dass der AG nichts gegen Deinen sofortigen Abgang hat, wenn Du dort sowieso schlecht behandelt wirst.

Wenn du unentschuldigt fehlst, dürfte man dir dafür auch keinen Lohn mehr zahlen. Ob der Betrieb noch mehr gegen dich unternehmen möchte (fristlose Kündigung, zum Beispiel) kann man nicht vorhersehen.

Eigentlich hat niemand das Recht, dir deine Kündigung übel zu nehmen. Du bist Arbeitnehmer und kein Sklave. Du hast freie Berufswahl und kannst dich dafür entscheiden, einen andern Job zu suchen.

Eigentlich sollten beide Seiten das Arbeitsverhältnis trotz Kündigung bis zum Ende ordentlich weiter zu führen. Dazu ist man laut Vertrag verpflichtet. Sollte der Betrieb es dir wirklich unmöglich machen, musst du schauen, was du machst.

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Es kann durchaus sein, dass du eine Vertragsstrafe zahlen musst, wenn du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst... auch bei einem 450€-Job. Normalerweise muss man bis zum letzten Tag arbeiten, es sei denn, man wird vom Arbeitgeber freigestellt.

Das Arbeitsverhältnis hat Bestand bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist.

Verschaffe dir einen sauberen Abgang und erfülle deinen Vertrag wie es sich für einen ordentlichen Vertragspartner gehört, dass heißt also, bis zum letzten Tag arbeiten, es sei denn, du hast noch Urlaub zu bekommen. Dann solltest du den aber umgehend beantragen.

Da du Schüler bist und es nur ein 450€ Job ist, würde ich sagen da wird dir nichts passieren. Wenn dein Arbeitgeber durch dein nicht-erscheinen einen Schaden hat (entgangener Gewinn z.B.) könnte er dich darauf verklagen.