Kündigung Ausbildung Wechsel?
stimmt es das wenn man seinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchte, man einen Aufhebungsvertrag machen muss um sie danach weiter zu machen?
Oder kann man auch normal mit 4 Wochen frist kündigen und sie dann weiter machen?
Da manche behaupten man kann nach einer firstgerechten Kündigung die Ausbildung nicht weiter machen, sondern muss wieder von neu beginnen.
5 Antworten
Wenn Du die Ausbildung aufgeben oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest, kannst Du mit der Frist von vier Wochen kündigen.
Möchtest Du die jetzige Ausbildung allerdings in einem anderen Betrieb fortsetzen, geht das nur mit einer fristlosen Kündigung aus "wichtigem" Grund (z.B. wegen sexueller Belästigung, grober Beleidigung, wenn Du Deine Ausbildungsvergütung trotz Abmahnung nicht bekommst usw.) oder Du fragst den AG nach einem Aufhebungsvertrag.
Kannst Du anschließend die Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen, brauchst Du nicht neu beginnen, sie wird fortgeführt.
Danke fürs Sternchen
Beides möglich:
Achtung: Wenn Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb von sich aus und nach Ablauf der Probezeit kündigen (um die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen), benötigen Sie laut BBiG §22, Abs. 2 entweder „einen wichtigen Grund“ (ohne Einhalten einer Kündigungsfrist) oder Sie können nur mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen (natürlich immer schriftlich!). Besser ist allerdings ein Aufhebungsvertrag, in dem beide Seiten auf eine Fortführung des Vertragsverhältnisses verzichten. Aber nochmal: Bitte erst kündigen oder den Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn ein neuer Ausbildungsplatz gefunden und dort der neue Vertrag unterschrieben ist. Minderjährige brauchen dafür zudem die Zustimmung beider Elternteile.
Quelle: https://karrierebibel.de/ausbildung-wechseln/#Ausbildung-wechseln-So-gehen-Sie-vor
Eigentlich konnte man auch nach eine fristgerehcte kündiegung weitermachen auch wen man gekündiegt hatte Aber da sich einiges geändert hat sollte man vorhe rmitde rkammer das abklärend en sonst kann man imschlimsten falle den beruf nie wieder Ausüben
Die Frage abe rvorhe rist hats du einenwictiegn grudn zum kündiegen wne ja ist ein ein aufhebungsvertrag nicht notwendieg! (zb Wen amndort nicht ausgebildet wird oder zb gemobbt wird usw wären das wichtieg gründe zum kündiegen )
Das alles hängt davon ab, ob der alte Betrieb Dich gehen lässt.
Weitere Informationen kannst Du im Link lesen.
Auch hilft Dir die IHK aus Deiner Nähe weiter, denn sie müssen auch Bescheid wissen.
Ich bin nicht bei der IHK sondern der HWK.
Wenn du die Ausbildung nach der Probezeit im gleichen Beruf fortsetzen möchtest, dann geht dies nur über einen Aufhebungsvertrag da die ordentliche Kündigung dann nicht mehr möglich ist.
Weil das BBiG das so festgelegt hat. Oder handelt es sich um eine schulische Ausbildung?
Aber warum? Andere sagen wieder das geht.