Werde ich in eine andere Steuerklasse eingeteilt, wenn sich Löhne von 2 aufeinanderfolgenden Minijobs überschneiden?
Hallo,
ich habe vor kurzem einen Minijob auf 450 Euro-Basis gekündigt und habe nun einen Neuen Minijob gefunden und den Vertrag unterschrieben.
Vom Arbeiten an sich haben sich die 2 Jobs nicht überschnitten, jedoch wird mir der Lohn des alten Jobs einen Monat im Nachhinein ausgezahlt. D.h., ich bekomme am Ende des Monats Löhne vom neuen und alten Minijob.
Werde ich nun in eine andere Steuerklasse eingeteilt, da ich über die 450 Euro komme in dem einen Monat oder ist nur die Zeit in der ich tatsächlich gearbeitet habe relevant?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Bei einem Minijob wird die Steuerklasse normalerweise nicht abgefragt, weil der Arbeitgeber die Sozialversicherung und die Steuer pauschal entrichtet. Anmeldung bei der Minijobzentrale.
Entscheidend bei der Überlappung von zwei Minijobs ist, ob Du in dem Monat die Entgeltgrenze überschreitest, oder nicht.
Du mußt beide Jobs anmelden und beide ARbeitgeber sollten davon wissen. Wird manchmal nicht gerne gesehen. Andere Steuerklasse gibt es nicht, aber dein Verdienst ist nun zu versteuern. Bist du ledig: z. B. Steuerklasse 1...da lohnt das arbeiten kaum noch.......
Bei der Steuer kommt es auf das Jahreseinkommen an.
Du musst in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben, denn die Knappschaft meldet das über den Datenaustausch.
die Steuerklasse ändert sich nicht. Was du an Steuerzahlen mußt kann sich ändern.
Nein. Die Steuerklasse ändert sich nur, wenn sich Dein Familienstand ändert.