Darf Fitness-Studio die Kosten erhöhen?

4 Antworten

Wenn Dein Vertrag so ist, wie er bei Fitnessstudios wohl üblich ist, jeweils für ein Jahr mit automatischer Verlängerung, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird -

dann hast Du deinerseits natürlich den Anspruch darauf, dass der Vertrag eingehalten wird. Ein Sonderkündigungsrecht ist damit regelmäßig nicht verbunden.

Steht in deinem Vertrag dass der Vertrag für 17,80 abgeschlossen wird? Wenn ja solltest du in den anhängenden ABG nachlesen was da zum Punkt kostenänderung steht

Wenn eine mögliche Erhöhung der Kosten im Vertrag festgehalten ist, dann ist das möglich. Allerdings muss diese verhältnismäßig sein. Eine Erhöhung um 10 Euro ist sicher nicht drin.

Was steht dazu denn im Vertrag?