Fitnessvertrag kündigen?(Abschluß war mit 17 Jahren)

4 Antworten

Der Vertrag war DAMALS nur schwebend wirksam (also vorbehaltlich der Einwilligung deiner Eltern oder deiner nachtraeglichen Genehmigung nach Vollendung des 18. Lebensjahres).

Hast du ihn nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch genutzt? Dann hast du ihn damit auch genehmigt. Auch das Einreichen eines aerztlichen Attests nach Vollendung des 18. Lebensjahres koennte u.U. bereits als Zustimmung gewertet werden.

Wenn du dir den Vertrag damals mittels falscher Angaben (z.B. zum Alter) erschlichen hast, koenntest du dich auch schadensersatzpflichtig gemacht haben. Im Ergebnis kaeme das fuer dich dann wahrscheinlich auch nicht billiger als die Vertragserfuellung. Zudem waere eine strafrechtliche Verfolgung moeglich (praktisch allerdings recht unwahrscheinlich).

Danke für die Antworten. Nein habe keine falschen Angaben gemacht, die wollten damals meinen Ausbildungsvertrag haben. Habe ja schon letztens rechtszeitig Kündigung geschrieben. Aber die meinten ja der Vertrag würde sich wegen dem Attest sich verlängern.

Nein mit 18 habe ich nichts unterschreiben müssen.

Was ich noch bemerkt habe ist, beim Kopie vom Fitnessvertrag was bei mir ist, ist kein Unterschrift von mir drauf. Jetzt weis ich nicht mehr ob ich bei denen meine Unterschrift gesetzt habe mit 17 Jahren.

Denkt ihr es würde was nützen, wenn mein Vater einen Anwalt einschaltet?

Du kannst mit 17 Jahren keinen Vertag abschließen, weil du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht volljährig warst und somit nur bedingt geschäftsfähig. Der Vertrag war also von vornherein ungültig. Normalerweise müssen in so einem Fall die Eltern den Vertrag unterschreiben.

Nicht-Volljährigkeit in Verbindung mit bedingter Geschäftsfähigkeit schließen nicht grundsätzlich Rechtsgeschäfte per se aus.

Der Vertrag war "schwebend unwirksam" Du hättest ihn mit 18 eigentlich noch mal unterschreiben müssen. Ob du jetzt da raus kommst, ist fraglich. Hoffentlich hast du jetzt dadurch nicht die reguläre Kündigungsfrist versäumt. Sonst zahlst du noch ein Jahr.

Der Vertrag war nicht "schwebend unwirksam", er war "schwebend wirksam". Einer nochmaligen Unterschrift nach Vollendung des 18. Lebensjahres bedurfte es nicht. Es reicht voellig aus, wenn der inzwischen 18 Jaehrige durch "schluessiges Handeln" zum Ausdruck bringt, den Vertrag nachtraeglich genehmigen zu wollen. Ein solches "schluessiges Handeln" waere bereits gegeben, wenn er nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ein einziges Mal am Training teilgenommen haette.