muss man als minderjähriger mit fahrrad strafe bei bei polizei ohne licht und helm was bezahlen?

7 Antworten

Der Helm ist ja noch nicht Pflicht. Aber ohne Licht zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn es dadurch zum Unfall kommt, kann das für dich sehr teuer werden. "Strafen" kannst du ab 14 kassieren. Zum Schadensersatz kannst du eingeschränkt bereits mit 7 Jahren verpflichtet werden.

Wenn du einen solchen Schaden nicht sofort bezahlen kannst, hat der Geschädigte 30 Jahre Zeit, sein Geld einzufordern.

Jawohl. Du bist 16 Jahre alt und damit strafmündig.

Dass man nicht ohne Licht fahren darf, sollte dir bekannt sein. Wenn du vorsätzlich dagegen verstösst, ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet werden kann.

Wie kommst du darauf, dass Minderjährige von Verwarnungen ausgenommen sein sollen? Das gilt nur bei strafunmündigen Kindern unter der Grenze von 14 Jahren.

Selbstverständlich darfst du auch als Minderjähriger nicht mit einem Fahrrad fahren, das nicht verkehrssicher ist und zahlst dafür auch Strafen. Aber einen Helm brauchst du eigentlich nicht unbedingt tragen...

Sicher ist das rechtens!

Du bist 16 und somit kein Baby mehr!

Also ein Helm zu tragen ist nicht obligatorisch.

Aber Licht muss man haben, da haben die Polizisten schon recht.