Frage Gewährleistung Motorradhelm
Hey :) Ich habe folgendes Problem: ich habe mir vor gut 2 wochen einen Helm bei einem namhaften Einzelhändler für Motorradkleidung gekauft...
Nun, der Helm weist mittlerweile 3 Mängel auf (die Lüftung ist defekt, die Sonnenblende klemmt manchmal und der Hebel für die Sonnenblende flog mir beim Betätigen während der Fahrt einfach weg).
Laut des Shops müssen die den Helm einschicken und das kann 2-3 Wochen dauern. Ich finde das allerdings unzumutbar und verlange einen Umtausch. Zumal ich den Helm täglich brauche, bin beruflich viel mit dem Bike unterwegs und habe kein Auto.
Nach §476 möchte ich eine Beweislastumkehr führen, da der Helm offensichtlich schon werkseitig Mängel hatte. 2 Wochen ist einfach zu wenig Zeit für so viele Probleme
Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit dem Helm, was den Comfort etc. angeht. Was meint ihr dazu? Habe Service-Hotline und Mitarbeiter gefragt, aber alle meinen der müsse auf Grund des Herstellers eingeschickt werden, er habe ein Recht darauf. Das mag sein, aber das ist die Garantiefrage. Viel wichtiger ist für mich die Gewährleistung seitens des Verkäufers.
Ich möchte also eine Nacherfüllung verlangen, wenn er mir nicht sofort umgetauscht wird, werde ich vom Kaufvertrag zurück treten.
Was meint ihr dazu?
7 Antworten
Ein einigermassen etwas auf sich haltender Einzelhändler würde Dir einen neuen, gleichwertigen Helm aushändigen und den Rest mit dem Hersteller klären. Für einen "namhaften" Händler ist diese Vorgehensweise ein Armutszeugnis. Da würde ich an Deiner Stelle, nachdem die Sache erledigt ist, nicht mehr hingehen. Welcher Helm-Hersteller ist es denn?
es ist ein HJC Helm... gekauft bei POLO btw, wo ich derzeit noch neben dem Studium arbeite -.-
ich würde den Helm dem Händler zurückgeben und er soll dir einen gleichwertigen bereitstellen, fertig
Macht er ja, aber eben erst in 2 Wochen.
er muss wirklich eingechickt werden, aber du solltest einen gleichwertigen Helm sofort als Ersatz bekommen
Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Zwei Wochen ist dafür eine übliche Zeit. Diese Zeit musst Du ihnen eingestehen.
Vielleicht beruft sich der Verkäufer ja auf § 439 (3) BGB.
Genau im §439 BGB steht ja daß er es eben doch muß. (Abs 3)
Genau das. Der Helm geht auf Granatie (zu Lasten des Herstellers).
Wenn der Händler sich nicht an die Garantievorgaben hält bleibt er im Rahmen der Gewährleistung allein auf dem ganzen Schaden sitzen. Deswegen kann er nach §439(3) den direkten Umtausch ablehnen wenn die Garantiebedingungen des Hersteller keinen unverhältnismäßigen Nachteil für den Käufer bedeuten. Und 2 Wochen Wartezeit gegenüber einem Totalverlust des Kaufpreises für den Händler. Da überwiegt das Interesse des Händlers.
Würde sich der Verkäufer darauf berufen, ist doch alles ok. Dann gibts gleich einen neuen Helm und es besteht ja auch kein Problem mehr, wenn der neue Helm iO ist.
Einfach so vom Kaufvertrag zurück treten geht nicht.
Und wenn Du das alles machst, was Du geschrieben hast, dauert es wesentlich länger als die 2 Wochen
Nö, muss er nicht. Siehe §439 BGB