Fahrrad-synamo bei Nässe/ Regen

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Erst einmal meine Antwort an Rennsattelmike hierzu:

http://www.gutefrage.net/frage/probleme-mit-dem-fahrradlichtdynamo#answer109160092

Einen Seitenläufer einstellen ist wie Billiard spielen. Du musst nicht genau zielen, sondern genauer.

Ja, das Vorgehen der Polizei ist konsequent, obwohl ich dir persönlich keine Vorwürfe machen würde. Dein Fahrrad war gemäß der STVZO (Z= Zulassung) korrekt ausgestattet. Leider aber nicht nach der STVO, die von dir verlangt, im Dunkeln mit Licht zu fahren.

Es steckt also ein gewisser Blödsinn in diesen Vorschriften. Die Polizei weiß dies und tut das, was auch sinnvoll ist. Sie kontrolliert, ob die Leute nachts mit gut sichtbarem Licht unterwegs sind.

Genau darum solltest du dich auch kümmern. Das hat dir aber niemand so erzählt, nein, im Gegenteil, überall wirst du gehört haben, man müsse die technisch wirklich miese Seitenläuferanlage am Rad haben.

Trotzdem zahl einfach die 20 Euro und gut! Du bist im Unrecht in diesem Fall.

Selber fahre ich auch noch ein Rad mit diesem schlechten Licht. Ich sehe es aber nur als Notlicht und benutze dazu LED-Anklicklampen. Auch nicht ganz ok, wenn man man die STVZO genau auslegt, aber die Polizei stört es nicht.

endlich mal einer, der nett antwortet. und nicht in diesen aggressiven und rechthaberischen Ton wie die anderen. ;)

Gern geschehen, danke. Lies vielleicht auch meine Antwort an Kleinalrik.

Und danke fürs Sternchen!

Die Fahrradbeleuchtung ist in der STVZO §67 erläutert. Dort heißt es u.a.: "...und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein." Betriebsfähig war deine Anlage in dem Sinne ja eigentlich, aber ob sich ein Widerspruch lohnt, evtl. noch einmal in den entsprechenden Foren nachfragen (Radforum, Verkehrsportal).

Ist das trotzdem ein Vergehen?

Ja, denn die Beleuchtung funktionierte ja nicht.

Ich kann doch nichts dafür, dass es regnet :)

Dann würdest Du auch Ärger mit mir bekommen :-o

Technisch gesehen, habe ich das Licht am Fahrrad eingeschaltet gehabt und mein Fahrrad ist sonst einwandfrei. Außer diese Regen-Sache.

Stell Dir vor, bei einem Auto sind sämtliche Glühlampen kaputt. Meinst Du, der Autofahrer kann sich damit rechtfertigen, dass er das Licht ja "technisch gesehen" eingeschaltet hat? Ich glaube, Du siehst ein, dass das ziemlich abwegig ist. Du solltest also besser zahlen und die 20 Euro als Lehrgeld abschreiben, alles andere wird sicher teurer.

Seitenläufer, die mit einem Reibrad an der Reifenflanke laufen, sind bei Regen nicht wirklich zuverlässig. Deshalb ist mittlerweile auch ein Nabendynamo Stand der Technik, so ein Teil funktioniert witterungsunabhängig. Denke mal über eine Umrüstung nach, ein komplettes Vorderrad mit Nabendynamo ist für rund 40 Euro zu haben. Ist auf die Dauer billiger ...

Ist das trotzdem ein Vergehen?

Ja denn es muss funktionieren während du das Rad benutzt. Also auch beim Regen wenn das Ding nass ist.

Was meint Ihr, bringt es was mit dieser Argumentation gegen die Verwarnung/ Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?

Nein denn du hast ganz klar ein vergehen begangen.

Oder ist das ein Kampf gegen die Windmühle und ich sollte einfach bezahlen?

Was hat das mit Windmühlen zu tun wenn die Sachlage eindeutig ist?

Wenn du so etwas in Zukunft verhindern willst, sorge dafür dass der Dynamo auch bei Regen funktioniert. Oder schaffe dir einen Nabendynamo oder eine Beleuchtung mit Batteriebetrieb (die natürlich auch ständig funktionieren und Einsatzbereit sein muss, wobei man Tagsüber durchaus auch ein Auge zudrückt bei so was.)

Ich kann doch nichts dafür, dass es regnet

Dafür das es regnet kannst Du natürlich nix, aber eine Verwarnung bekommst Du ja nicht dafür weil es regnet, sondern weil Dein Licht nicht funktioniert.

echt?! Das habe ich echt nicht gedacht. Danke, dass du mir die Augen geöffnet hast! :-O

@gnuman79

Das habe ich echt nicht gedacht

Ich weiß, deine gestellte Frage zeigt dies ja.

Danke, dass du mir die Augen geöffnet hast

Bitte

@Antitroll1234

das war Sarkasmus - google mal danach, damit du nächstes Mal das merkst ;-)