Muss man als Fußgänger Strafe zahlen, wenn man geblitzt wird?
Wenn in einer 30 Zone ein Blitzer steht und ich auf dem Gehweg renne und geblitzt werde, muss ich Strafe zahlen?
8 Antworten
Hallo CaptainCake,
es ist bei unserem Staat nicht unmöglich das man einen Busgeldbescheid bekommt, jedoch kann man den ja anfechten und wenn dann ein Mensch zu Fuß drauf ist, hat man selbst ohne Anwalt wohl keine Probleme den Prozess zu gewinnen, falls es bis zu diesem kommt.
Allerdings gehe ich davon aus das solche Aufnahmen aussortiert werden, allein schon weil du ja kein Nummernschild an Kopf oder Brust hast, worüber man deine Adresse herausbekommen kann. Allein daher ist es eher unwahrscheinlich das du überhaupt Post bekommst.
Nebenbei, man hat mal eine Oma zu Fuß, mit über 80 km/h geblitzt. Der Fachmann meinte bei der Aufnahme, das in dem Fall das Gerät wohl das Schlenkern des Beutels gemessen hat und dann das Bild gemacht hat.
Gruß Plüsch Tiger
Nur sehr wenige Spitzensportler erreiche derartige Geschwindigkeiten....allerdings auch nur über eine bestimmte Strecke .
Du gehörst tatsächlich dazu ?
Quelle W.
100-Meter-Lauf
Hier ist Usain Bolt der Schnellste mit 9,58 Sekunden. Dies ergibt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 37,57 km/h. Zieht man die Reaktionszeit von der Laufzeit ab, um ein realistischeres Bild zu bekommen, ergeben sich 38,16 km/h.[1]
Davon unterscheiden muss man die Höchstgeschwindigkeit. Wikipedia gibt hier 44,72 km/h an, wobei dies aber unbelegt ist und auch nicht deutlich wird, wie diese Zeit ermittelt wurde. Legt man die dort angegebenen 20-Meter-Zeiten für die Abschnitte 0-20 Meter, 20-40 Meter usw. zugrunde, ergeben sich für den vierten Abschnitt (60-80 Meter) ebendiese 44,72 km/h. Dazu ist anzumerken, dass die Geschwindigkeit innerhalb dieser Strecke durchaus höher gewesen sein kann.
Mit allen Unwägbarkeiten ergibt sich als Antwort auf die Frage:
Der schnellste Mensch zu ebener Erde und aus eigener Kraft auf seinen eigenen Beinen ist Usain Bolt mit einer Geschwindigkeit von annähernd 45 km/h.
Boah - so viele Antworten und alle Blödsinn ...
Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO gelten nur für Fahrzeuge (Bedeutung z. B. des Zeichens 274.1 "Tempo 30-Zone": "Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.") - Als Fußgänger darf man immer und überall (wo Fußgänger hin dürfen) so schnell laufen wie man will und kann.
Also: Nein, Du musst sicher keine Strafe zahlen, auch wenn Du mit 70 durch die Stadt rennst.
(Die "allgemeinen" Regelungen nach §3 StVO, wie z. B. 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, gelten sogar nur für Kraftfahrzeuge - man darf also nicht nur als Fußgänger, sondern auch als Radler mit 70 durch die Stadt heizen!)
Ja wenn dich die Polizei erwischt gibt es auch Punkte und Bußgelder!
Deshalb darf man in der Spielstraße auch nicht rennen sonder maximal 5km/h schnell laufen!
Wenn du nicht gerade ein Weltklassesprinter bist, ist die von dir zur Sprache gebrachte Geschwindigkeit "Spaziergänger-Wunschdenken". Bleib mit den Füßen auf den Boden, bei der von dir erzeugten Thermik reicht es nicht zum Abheben.