Darf man auf einer Landstraße zu Fuß gehen, wenn kein Gehweg vorhanden ist?

6 Antworten

Ja darf man. Aber immer nur gegen den Verkehr an der Straßenseite, damit du die entgegenkommenden Fahrzeuge gleich siehst.


§ 25 Abs. 1 StVO

...... außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist ........



Man lernt ja nie aus.

Bin zwar schon immer links gegangen, weil es einem die Logik gebietet so zu laufen, dass man Fahrzeuge die sich einem mit 100 km/h  nähern rechtzeitig sehen kann und bei Gefahr notshalber  auf den Grünstreifen retten kann.

Aber das das sogar so gesetzlich geregelt ist, war sogar mir neu.

Hätte ich mir ja aber eigentlich denken können, denn hier in Deutschland ist ja alles irgendwo geregelt :-)

War zwar nicht meine Frage, aber eine Danke(schön) hast Du von mir trotzdem bekommen.

Ja,auf jeder Bundes-und Landesstraße,im Volksmund Landstraße,darfst Du zu Fuß gehen.Ausnahmsweise kann es durch ein Verbotsschild verboten werden.Dies ist oft dann der Fall,wenn die Straßen in eine Kraftfahrstraße oder Autobahn übergehen.Es ist rechtlich nicht vorgeschrieben,auf dem Grünstreifen oder einer Bankette aus wasserdurchlässiger Befestigung zu laufen.Allerdings empfiehlt es sich,dies dann zu tun,wenn es dunkel ist,oder starker Straßenverkehr herrscht.Und immer die entgegenkommenden Autos im Blick behalten um zur Seite ausweichen zu können.Deshalb auch auf der linken Straßenseite zu Fuß gehen.Beste Grüße.

Wenn kein Verbotsschild dort steht, darf man dort entlang laufen. Darauf achten, dass man dem Verkehr entgegen läuft.

Auf der Straße ist es extrem gefährlich, aber neben der Straße auf dem Bankett ist es kein Problem