Darf man entgegen der Fahrtrichtung parken (in einer 30er-Zone)

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Du hast wohl Deinen Führerschein im Lotto gewonnen? Eigentlich sollte Dir bekannt sein, dass grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Ausnahmen sind Einbahnstraßen.

Von Führerschein habe ich nichts gelesen, nur dass er offenbar irgendwo geparkt hat. Du interpretierst da zu viel rein o)

@fs112

Fs112 , also ich gehe davon aus , dass er ein Führerschein hat, sonst wäre der Parkplatz das geringste Problem. 

nein!! wird geahndet und kostet 15 euro (in thüringen)

Der Bußgeldkatalog ist , soweit ich weiss, in allen Bundesländern gleich.

@PatrickLassan

und die hier anzuwendenden Verwarnungsgeld-Tatbestände auch.

Wenn ich hier lese, dass man in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung parken darf, da stellen sich mir die Haare auf. Stellt Euch das mal bildlich vor!

Erstens gibt es in einer Einbahnstraße nur eine Fahrtrichtung, und zweitens ist es in der STVO so geregelt, dass von "am rechten Fahrbahnrand" gesprochen wird..

Wofür soetwas überhaupt in einem Forum immer und immer wieder diskutiert wird, entzieht sich auch meiner Vorstellungskraft.

Lest die STVO § 12 (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php) , da steht es ganz genau geregelt, ist nämlich ein Gesetz, wer´s nicht versteht sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

"ist nämlich ein Gesetz" ist falsch - ist "nur" 'ne Rechtsverordnung. ;-)

Da sie aber durch das StVG (das ist ein Gesetz) eingesetzt wird, hat sie quasi Gesetzeskraft ("Gesetz im materiellen Sinne").

An Straßen darf in der Regel nur in Fahrtrichtung - also auf der rechten Seite - geparkt werden. So ist es in der Straßenverkehrsordnung geregelt (siehe § 12 Abs. 4 StVO). Und das guten Gründen: Zum einen vermitteln Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, den Eindruck, man befinde sich in einer Einbahnstraße. Dies führt unnötig zu Irritationen. Zum anderen kann es beim Ausparken schnell zu gefährlichen Konfrontationen mit dem Gegenverkehr kommen

http://kreisverkehrswacht-hersfeld-rotenburg.de/Tipp23Parkengegendie_Fahrtrichtung.pdf

und das gilt nicht nur für die 30er Zone.

  1. Außer in verkehrsberuhigten Bereichen ist ein FZ immer in Fahrtrichtung zu parken, das gilt auch für das Halten.

  2. In Zone 30 wird auf das Verwarnen in den meisten Orten verzichtet, aber eine Owi bleibt es dennoch.

  3. Verwarnungsgeld: 15 bis 25 EUR