Muss ich vom Arbeitgeber Jahr für Jahr eine 10,5 monatige Urlaubssperre akzeptieren?

7 Antworten

Dein Urlaub dient Dir als Erholungsurlaub. Dein Arbeitgeber kann Dir nicht vor-schreiben, wann Du Erholung nötig hast. Er kann Dir also nicht vorschreiben, dass Du innerhalb dieser 10,5 Monate keine Erholung brauchst (nötig hast) und diese dann innerhalb der verbleibenden 6 Wochen nachholen kannst.

Wenn es bei Euch einen Betriebsrat gibt, solltest Du mit diesem mal diesbe-züglich Kontakt aufnehmen.

Die regelmäßige, dauerhafte Verhängung einer Urlaubssperre in diesem zeitlichen Umfang und dieser zeitlichen Lage hätte mit Sicherheit bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu keinen Bestand!

Bei dringender (!!!) betrieblicher Erfordernis und rechtzeitiger Ankündigung kann der Arbeitgeber zwar eine Urlaubssperre verhängen, er hat jedoch nicht das Recht, das in einer Weise und einem Ausmaß zu tun, dass es dem Arbeitnehmer auf lange Sicht oder dauerhaft nicht möglich sein würde, seinen Urlaub auch (einmal, gelegentlich) in der Sommerzeit zu nehmen.

In Deinem Fall hätte der Arbeitgeber seine Personalplanung so zu gestalten, dass es Arbeitnehmern (im Wechsel) möglich sein würde, den Urlaub auch in der Saisonzeit zu nehmen.

Wenn der Arbeitgeber Argumenten in dieser Richtung nicht zugänglich sein sollte, bliebe nur der Klageweg, d.h. über eine gerichtliche Entscheidung den Arbeitgeber zu einer Urlaubsgewährung zu zwingen.

Ob das - eine zur Not auch gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber - ein Weg ist, der für Dich (Deine Kolleginnen und Kollegen) gangbar wäre, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Nur dann,wenn der Arbeitgeber dir überprüfbar ! dargelegt hat,warum dies der Fall ist.Im Regelfall ist eine derart lange Urlaubsspere nicht möglich.Wenn aber außerordentliche betriebliche Gründe vorliegen,mehrere Mitarbeiter gekündigt haben,Stellenausschreibungen kein Ergebnis bringen,die Aufträge erledigt werden müssen,Vertragsstrafen drohen,oder gar eine Überschuldung,und der Arbeitgeber dies nicht anders lösen kann....ist das ausnahmsweise zulässig.Beste Grüße

Das hieße doch letztlich, dass der Betrieb dir quasi vorschreibt, wann du den Urlaub nehmen musst?

Das ist dann sicherlich nicht in Ordnung. Laut Bundesurlaubsgesetz ist für die Festlegung des Urlaubs der Wunsch des Arbeitnehmers maßgebend, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Gründe entgegen. Dringende betriebliche Gründe, die über 10,5 Monate gehen, sind für mich schlichtweg nicht vorstellbar.