Was kann ich machen gegen eine urlaubssperre bzw. Wie kann ich diese umgehen?

8 Antworten

Ich fürchte, - nichts davon.

Du kannst allenfalls mit Deinem Chef sprechen, ob er eine Ausnahme macht, weil der Urlaub bereits gebucht war. Ansonsten, - es ist wohl das Beste, Du fügst Dich. Du hast sonst Probleme ohne Ende mit den Kollegen und mit den Vorgesetzten. Wenn Du neu bist, dann gehört das leider zu Deinem Job dazu, dass Du arbeitest, wenn andere Zeit haben, einzukaufen.

Tröste Dich damit, dass viele das ebenfalls tun: Krankenhäuser, Taxis, Öffis, Wirte, Radio und Fernsehen, Portiere, Feuerwehrleute, Notbereitschaftsdienste, Künstler,...

Familiengerd  08.01.2020, 13:54
Ich fürchte, - nichts davon.

Das wäre gegebenenfalls noch genauer zu prüfen!

Denn der Arbeitgeber muss triftige und konkrete Gründe für eine Urlaubssperre angeben können! Einfach nur "zu viele Kunden kommen" ist dafür völlig unzureichend!

Außerdem muss die Urlaubssperre so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass Arbeitnehmer die Planung ihres Jahresurlaubs darauf abstimmen können.

Mauritan  08.01.2020, 16:41
@Familiengerd

Ob es Sinn macht, hier herumzustreiten, wage ich zu bezweifeln. De facto fügt man sich hier wohl. Streit um Urlaub macht Sinn in der Kündigungsfrist. Aber doch nicht, wenn man Monate vorher einen sinnvollen Grund genannt bekommt. Wäre ich Arbeitgeber, dann fände ich so eine Diskussion aufsässig. Würde mich jedoch einer höflichen Bitte um eine einmalige Ausnahme nicht verschließen.

Es ist eine Sache, "worauf man ein Recht hat" und eine andere, sich gut in eine Firma einzufügen und sozial kompetent mit dem anderen umzugehen.

Familiengerd  08.01.2020, 16:52
@Mauritan

Es geht zunächst einmal um die Klärung der rechtlichen Situation; denn man muss als Arbeitnehmer schon wissen, welche Rechte man neben seinen Pflichten als Arbeitnehmer hat!

Erst dann ist man überhaupt in der Lage, sich Gedanken darüber zu machen, wie man sich in einer bestimmten Situation am besten verhält.

Im Übrigen liegt es nicht nur am Arbeitnehmer, sich im Betrieb um ein gutes Auskommen mit dem Arbeitgeber zu bemühen!!

Monate vorher einen sinnvollen Grund genannt bekommt

Wo ist denn hier (nach den Aussagen des Fragestellers) eine "sinnvoller Grund" genannt worden?!? "Viele Kunden" kommen ist eine platte Floskel, keine Begründung!!

In meiner eigenen Antwort (vielleicht solltest Du die einmal lesen, auch wenn sie etwas - dem Thema angemessen - ausführlicher ist) habe ich ausführlich dargelegt, warum das Vorgehen des Arbeitgebers hier - jedenfalls nach den Angaben des Fragestellers - mehr als nur "zweifelhaft" ist!

Du bist als Auszubildender (?) nicht dazu da, Deinem Ausbildungsbetrieb fehlende Arbeitskräfte zu ersetzen, zumal Du i.d.R. nur während der Berufsschulferien frei Urlaub nehmen kannst, wenn Du auch wegfahren möchtest.

Meine Eltern haben den Urlaub bereits letztes Jahr gebucht

Ansonsten, warum kommst Du erst jetzt mit Deinen Urlaubswünsdchen raus - verstehe ich persönlich nicht wirklich.

Trägt AG die Kosten der Stornierung?

Nein - warum auch , alleine Dein Risiko, wenn "Du" Urlaub buchst, ohne, dass Dein Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb Dir den Urlaub bewilligt hast.

Familiengerd  08.01.2020, 13:50
Ansonsten, warum kommst Du erst jetzt mit Deinen Urlaubswünschen raus - verstehe ich persönlich nicht wirklich.

Offensichtlich hat der Fragesteller darauf vertraut, dass es - wie in der Vergangenheit - keine Probleme gibt.

Im Übrigen muss der Arbeitgeber für eine Urlaubssperre triftige und konkrete Gründe angeben können! Einfach nur "zu viele Kunden kommen" ist dafür völlig unzureichend!

Außerdem muss die Urlaubssperre so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass Arbeitnehmer die Planung ihres Jahresurlaubs darauf abstimmen können, was hier auch nicht der Fall gewesen zu sein scheint.

Siehe dazu meine eigene Antwort.

Bist Du Azubi ?

Dann hast Du einen guten Grund den Urlaub zu bekommen. Außerhalb der Ferien geht es ja wohl schlecht. Rede mit Deinem Ausbildunsgbeauftragten oder in der Zentrale mit der Personalabteilung.

Umgehen ginge, aber nur mit entsprechender Genehmigung von den zuständigen Leuten... dir du offensichtlich nicht bekommen hast.

Ansonsten... nein, da trägt niemand die Kosten für irgendeine Stornierung. Im Einzelhandel ist es oft der Fall, dass über Feiertage Urlaubssperren gelten, darauf kann man sich in der Regel einrichten. Weiterhin sollte man Reisen etc. auch erst dann buchen, wenn Urlaube etc. genehmigt sind, um genau das zu vermeiden

Familiengerd  08.01.2020, 13:52
Im Einzelhandel ist es oft der Fall, dass über Feiertage Urlaubssperren gelten, darauf kann man sich in der Regel einrichten.

Dafür muss er aber triftige und konkrete Gründe angeben können! Einfach nur "zu viele Kunden kommen" ist dafür völlig unzureichend!

Außerdem muss die Urlaubssperre so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass Arbeitnehmer die Planung ihres Jahresurlaubs darauf abstimmen können.

Siehe dazu meine eigene Antwort.

BeviBaby  08.01.2020, 14:30
@Familiengerd

Unter Berücksichtigung der Feiertage ist die Argumentation in meinen Augen ausreichend. Viele Branchen machen das entsprechend und die Frage ob du als Arbeitnehmer hier wirklich klagen möchtest und dann deines Jobs noch froh wirst ist eine ganz andere Ebene.

Der Fragesteller hat erst jetzt beantragt... tatsächlich sollen urlaubsresien aus genau diesem Gründen erst gebucht werden wenm der Urlaub auch beantragt und genehmigt ist... hätte er km letzten Jahr, vor Buchung, beantragt wäre ihm vermutlich die problematische Situation auch mitgeteilt bzw. Der Antrag aus nebenstehenden Gründen abgelehnt worden.

Insofern sehe ich hier kein Problem. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht bevor er weiß ob er überhaupt frei hat (Was im feiertagsgeschäft um Weihnachten aber eben auch Ostern problematisch ist) dann hat er auch das Risiko eines ausfalls zu tragen wenn eben nicht genehmigt wird

Familiengerd  08.01.2020, 14:43
@BeviBaby
Unter Berücksichtigung der Feiertage ist die Argumentation in meinen Augen ausreichend.

Nein, pauschale, undifferenzierte Aussagen (wie hier im Beispiel "viele Kunden kommen" - was heißt das für den Fragesteller konkret?!?) sind generell nicht ausreichend für solch massive Eingriffe in die "Urlaubshoheit" des Arbeitnehmers!!

Und die Frage, was man am besten tun solle, wie man sich richtig zu verhalten habe, um Probleme zu vermeiden, hat mit der eigentlichen Frage - sind die Urlaubssperre und die Verweigerung einer Urlaubsgenehmigung berechtigt? - erst einmal überhaupt nichts zu tun!

Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht bevor er weiß ob er überhaupt frei hat [...] dann hat er auch das Risiko eines ausfalls zu tragen wenn eben nicht genehmigt wird

Der Fragesteller hat sich ja ganz offensichtlich darauf verlassen, dass es in der Vergangenheit in gleicher Situation deswegen keine Probleme gab; da wird er schon eine konkrete (!!) Erklärung verlangen dürfen, warum das jetzt nicht möglich sein soll!

Offensichtlich aber hast Du meine Antwort nicht gelesen, mit der ich auf all diese Aspekte eingegangen bin - oder ignorierst sie einfach!

der wurde mir für die Osterferien verweigert wegen Urlaubssperre weil zu viele Kunden einkaufen kommen

Rein rechtlich gesehen:

Allein eine solche pauschale Aussage reicht für die Begründung einer Urlaubssperre nicht aus!

Die Verhängung einer Urlaubssperre ist dem Arbeitgeber nur erlaubt, wenn Deinen Anwesenheit zwingend erforderlich ist und Dein Urlaub zu einer dem Arbeitgeber nicht zumutbaren Beeinträchtigung in personeller, organisatorischer, wirtschaftlicher Hinsicht führen würde; und diese Begründung muss der Arbeitgeber Dir liefern - und nicht eine so pauschalem unbestimmte Aussage, das "zu viele Kunden einkaufen kommen"!

Dies gilt um so mehr, als das in der Vergangenheit offensichtlich wohl auch kein Problem war.

Der Arbeitgeber hat zwar ein Weisungsrecht (im Rahmen von Verträgen, Betriebsvereinbarungen, Gesetzes) auf über Deinen Arbeitseinsatz nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers", das darf er aber ausdrücklich und zwingend nur "nach billigem" Ermessen ausüben. Das heißt konkret, dass er bei seinen Anordnungen die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss! Überwiegen die persönlichen Belange objektiv die betrieblichen - konkret: könnte der Urlaub mit der bereits erfolgten Buchung ohne unzumutbare Beeinträchtigungen (wie oben erwähnt) gewährt werden, dürfte der Arbeitgeber Dir den Urlaub nicht verweigern.

Solltest Du noch in der Ausbildung sein, dann wäre eine Urlaubssperre in aller Regel ohnehin nicht gerechtfertigt, denn Auszubildende sind generell nicht dafür da, den Betrieb "am Laufen zu halten"!

Du hast eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Erstens kannst Du versuchen, den Arbeitgeber mit Hinweis auf eine konkrete Begründung und dem weiteren Hinweis auf den bereits gebuchten Urlaub (im Vertrauen darauf, dass es - wie in der Vergangenheit - keine Urlaubssperre geben würde) zu"überreden", den Urlaub zu gewähren.

Zweitens kann Du (wenn Du darlegen kannst, dass Deine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist) über eine Leistungsklage beim Arbeitsgericht auf Gewährung des Urlaubs klagen (ob Du Dir damit wegen des "Klimas" einen gefallen tust, ist ein andere Frage, aber das Klima ist je jetzt schon durch die nicht stichhaltige "Begründung" des Arbeitgebers getrübt).

(Für eine solche Klage brauchst Du in dieser Instanz noch keinen Anwalt, den Du ohnehin immer selbst bezahlen müsstest, wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert oder kein Gewerkschaftsmitglied bist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast. Die Klage wird bei der Rechtsantragstelle des Gerichts eingereicht oder kann dort zur Niederschrift aufgenommen werden, wobei man Dir bei der Formulierung kostenlos hilft.)

Ob Du in der Lage oder willens bist, zu versuchen, Dein Recht gegen Deinen Arbeitgeber durchzusetzen, kann ich nicht beurteilen; und selbst wenn der Arbeitgeber im Unrecht sein sollte (danach sieht es nach meinem Verständnis der Umstände aus): "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Ergänzung:

Wurde eine Urlaubssperre überhaupt rechtzeitig (in der Regel mehrere Monate vorher) allgemein bekanntgegeben? Dazu ist der Arbeitnehmer verpflichtet, damit die Arbeitnehmer ihre eigene Urlaubsplanung danach ausrichten können.