Urlaubssperre für Azubis?
Ich wollte mal grundsätzlich fragen, ob man einem Azubi eine Urlaubssperre verteilen darf? Mir wurde von meinem Betrieb mitgeteilt, dass ich bis zu meiner Zwischenprüfung (März/April) eine urlaubssperre verhängt bekomme. Da ich allerdings im Februar einen Tag Urlaub nehmen wollte, wollte ich fragen, ob so etwas in Ordnung geht, oder ob man mir keine Urlaubssperre verhängen darf?
6 Antworten
Zur Prüfung an sich musst du natürlich vom Unternehmen freigestellt werden. Den Tag zuvor musst du nur bei der Abschluss-, nicht aber bei der Zwischenprüfung freigestellt werden.
Urlaubssperren dürfen vom Unternehmen durchaus ausgesprochen werden, wenn es zwingende, betriebliche Gründe dafür gibt. Also, beispielsweise sowas wie saisonal bedingte Auftragsspitzen oder auch ein akuter Großauftrag, für den es "alle Leute an Deck" braucht. Und ja, das geht auch für Azubis!
Zudem wirst du schwer begründen können, warum ein einzelner Tag im Februar für deine Zwischenprüfung im März / April ausschlaggebend sein soll, oder? Da geht's doch sicherlich um irgendwas anderes, nicht um die Zwischenprüfung... Das einzige, was dir da bleibt, ist das Spiel mit offenen Karten, einer freundlich vorgetragenen Bitte und daraus resultierend die Hoffnung auf Kulanz deines Arbeitgebers.
Um die Chancen darauf zu verbessern, kannst du ja mal überlegen, ob es etwas gibt, was du im Gegenzug anbieten könntest - die frühere Fertigstellung einer relevanten Aufgabe, das Nacharbeiten an einem anderen Wochentag oder so. Halt irgendwas, was Kollegen und das Unternehmen dabei unterstützt, den Grund für die Urlaubssperre besser in den Griff zu bekommen...
Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch für Azubis.
Nach § 7 Abs. 1 BUrlG darf der AG den Urlaubsantrag nur ablehnen, wenn "dringende betriebliche Gründe" oder Urlaubswünsche anderer AN (in diesem Fall Azubis), die aus sozialen Gründen den Vorrang haben und zum gleichen Termin Urlaub möchten, dagegensprechen.
Dem AG wird es wohl sehr schwer fallen, zu begründen, dass ein Azubi im Betrieb "dringend gebraucht" wird, da ein Azubi keine Arbeitnehmer ersetzen sollen und das "Wohl und Wehe" eines Betriebs nicht vom Azubi abhängig sein kann.
Dein AG muss Dir für die Ablehnung einen guten Grund nennen können. Einfach nur "geht nicht" und/oder "Urlaubssperre weil ich es so will" zählt nicht als Verweigerungsgrund.
Ganz nebenbei: Es wäre schon nett und auch höflich, wenn Du Fragen die Dir gestellt werden, weil User Dir eine kompetente Antwort geben wollen, beantworten würdest.
Hier muss man so oft spekulieren, nur weil man nicht genug Infos in der Frage bekommt und/oder Fragen die man stellt, nicht beantwortet werden und das liegt doch wohl nicht im Interesse der Fragesteller.
Nur aus betrieblich begründeten Gründen, ansonsten ist das nichtig. Welche Begründung gab es denn?
Aus zwingenden betrieblichen Gründen wäre das schon umsetzbar. Wie wurde die Sperre denn begründet?
Mir wurde von meinem Betrieb mitgeteilt, dass ich bis zu meiner Zwischenprüfung (März/April) eine urlaubssperre verhängt bekomme.
Nur Du oder alle Arbeitnehmer?
Und womit begründet Dein Ausbildungsbetrieb diese Sperre?