Urlaubssperre für Azubis?

6 Antworten

Zur Prüfung an sich musst du natürlich vom Unternehmen freigestellt werden. Den Tag zuvor musst du nur bei der Abschluss-, nicht aber bei der Zwischenprüfung freigestellt werden.

Urlaubssperren dürfen vom Unternehmen durchaus ausgesprochen werden, wenn es zwingende, betriebliche Gründe dafür gibt. Also, beispielsweise sowas wie saisonal bedingte Auftragsspitzen oder auch ein akuter Großauftrag, für den es "alle Leute an Deck" braucht. Und ja, das geht auch für Azubis!

Zudem wirst du schwer begründen können, warum ein einzelner Tag im Februar für deine Zwischenprüfung im März / April ausschlaggebend sein soll, oder? Da geht's doch sicherlich um irgendwas anderes, nicht um die Zwischenprüfung... Das einzige, was dir da bleibt, ist das Spiel mit offenen Karten, einer freundlich vorgetragenen Bitte und daraus resultierend die Hoffnung auf Kulanz deines Arbeitgebers.

Um die Chancen darauf zu verbessern, kannst du ja mal überlegen, ob es etwas gibt, was du im Gegenzug anbieten könntest - die frühere Fertigstellung einer relevanten Aufgabe, das Nacharbeiten an einem anderen Wochentag oder so. Halt irgendwas, was Kollegen und das Unternehmen dabei unterstützt, den Grund für die Urlaubssperre besser in den Griff zu bekommen...

Danke für deine Antwort

Das mit der Zwischenprüfung ist die Begründung für die Urlaubssperre (Werkzeugmechaniker)

Ich möchte einen Tag Urlaub, da ich über ein verlängertes WE SkiFahren möchte

@Willert72

So ein Unsinn. Als ob der eine Tag im Betrieb wichtig für die Zwischenprüfung ist.

Ich vermute mal, man würde Dir an diesem einen Tag nicht etwas beibringen, was Du unbedingt für die Zwischenprüfung brauchst und es wird sich ja wohl nicht um einen Tag handeln, an dem Berufsschule ist (dann könnte ich es noch nachvollziehen)

Frag mal nach den gesetzlichen Grundlagen für diese "Urlaubssperre".

Wenn es einen Betriebsrat, bzw. eine JAV gibt, kannst Du Dich auch an diesen wenden.

Davon mal abgesehen, was passiert, wenn Du krank wirst und das evtl. eine ganze Woche? Steht dann Deine Zwischenprüfung auch "auf der Kippe" (Frage für Deinen AG)?

@Hexle2

Der Betrieb ist nicht der größte. Ich kenne keinen Betriebsrat oder JAV...

Urlaubssperren dürfen vom Unternehmen durchaus ausgesprochen werden, wenn es zwingende, betriebliche Gründe dafür gibt.

Diese Argument gilt regelmäßig aber nicht für Auszubildende.

Die sind nämlich nicht dafür da, den Betrieb "am Laufen" zu halten!

Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch für Azubis.

Nach § 7 Abs. 1 BUrlG darf der AG den Urlaubsantrag nur ablehnen, wenn "dringende betriebliche Gründe" oder Urlaubswünsche anderer AN (in diesem Fall Azubis), die aus sozialen Gründen den Vorrang haben und zum gleichen Termin Urlaub möchten, dagegensprechen.

Dem AG wird es wohl sehr schwer fallen, zu begründen, dass ein Azubi im Betrieb "dringend gebraucht" wird, da ein Azubi keine Arbeitnehmer ersetzen sollen und das "Wohl und Wehe" eines Betriebs nicht vom Azubi abhängig sein kann.

Dein AG muss Dir für die Ablehnung einen guten Grund nennen können. Einfach nur "geht nicht" und/oder "Urlaubssperre weil ich es so will" zählt nicht als Verweigerungsgrund.

Ganz nebenbei: Es wäre schon nett und auch höflich, wenn Du Fragen die Dir gestellt werden, weil User Dir eine kompetente Antwort geben wollen, beantworten würdest.

Hier muss man so oft spekulieren, nur weil man nicht genug Infos in der Frage bekommt und/oder Fragen die man stellt, nicht beantwortet werden und das liegt doch wohl nicht im Interesse der Fragesteller.

Es ist so, dass ich im Praktischen Teil meiner Übungsprüfungen, durch den enormen Zeitdruck noch nicht ganz in der Lage bin, es in der gegebenen Zeitangabe zu schaffen (Werkzeugmechaniker). Daraufhin wurde mir eine urlaubssperre bis nach der Prüfung gegeben... Ich habe heute auch meinen Ausbilder sachlich und höflich wegen einem einzigen Tag gefragt, da ich mit meiner Familie über ein verlängertes WE SkiFahren gehen möchte. Daraufhin kam nur ein schmunzeln/lachen zurück, mit der Antwort "ich hab dir schon klipp und klar gesagt, dass du eine Urlaubssperre hast"

Ich danke dir im übrigen für deine Antwort

Die Passage ab "Ganz nebenbei:..." würde ich mir gerne kopieren und als Textblock verwenden.

Nur aus betrieblich begründeten Gründen, ansonsten ist das nichtig. Welche Begründung gab es denn?

Du hast im März/April Zwischenprüfung - bis da hin Urlaubssperre

@Willert72

Das ist keine betrieblichen Begründung. Gerade deswegen solltest du eher Urlaub nehmen dürfen.

@emesvau

Ich habe vorhin mit der ehemaligen Ausbildungsleiterin geredet, sie meinte auch, dass es mit der Begründung nicht in Ordnung ist, vorallem für einen Tag, aber wenn sie wollen, können sie mir eben für irgendeinen X beliebigen anderen Grund etwas reindrücken

@Willert72

So einfach ist das gar nicht.

Aus zwingenden betrieblichen Gründen wäre das schon umsetzbar. Wie wurde die Sperre denn begründet?

"Du hast im März/April Zwischenprüfung - bis da hin urlaubssperre

@Willert72

Das ist keine ausreichende Begründung.

@ChristianLE

Ich habe meinen Ausbilder vor 2 Std auch noch einmal darauf angesprochen, mit den Worten "Ich habe im Januar, ja schon mal meinen Urlaubswunsch für einen Freitag im Februar mitgeteilt, aber ich habe ja eine Urlaubssperre, deswegen wollte ich um einen Tag bitten

Ausbilder (leicht schmunzelnd): Ich habe dir schon klipp und klar gesagt, dass du bis zur Zwischenprüfung Urlaubssperre hast

@Willert72

Mal die rechtliche Beurteilung für den Moment beiseitegeschoben und dem an und für sich löblichen "Grund" Rechnung tragend: Wird denn deine - von keinerlei schnödem Urlaub unterbrochene - Anwesenheit im Betrieb denn auch dazu aufgewendet, dich intensiv auf die Prüfung vorzubereiten?

Oder machst du Business as usual?

@Casuscactus

Im Grunde nicht der komplette Tag . Ich hab Freitag einen kurzen Tag. (6h (davon ca 3h Werkstatt putzen und Berrichtsheft)

@Willert72

Das heißt, um das gewünschte Ziel - der Azubi soll intensiver für seine Prüfung lernen - zu erreichen, bräuchte der Ausbilder nur den Tagesplan des Auszubildenden anzupassen: Weniger schrubben, mehr lernen.

Aber irgendwie ist der Ausbildungsbetrieb der Meinung, dass dieses Ziel besser erreicht werden kann, wenn man gegen Arbeitsrecht verstößt und dem Auszubildenden seinen Urlaubsanspruch vorenthält.

Mir wurde von meinem Betrieb mitgeteilt, dass ich bis zu meiner Zwischenprüfung (März/April) eine urlaubssperre verhängt bekomme.

Nur Du oder alle Arbeitnehmer?

Und womit begründet Dein Ausbildungsbetrieb diese Sperre?

Begründung ist die Urlaubssperre, die mir mündlich von meinem Ausbilder verhangen wurde

Ich bin der einzige Azubi mit dieser sperre

Ein anderer Azubi, in einer anderen Abteilung, der im selben Zeitraum Prüfung hat, hat meines Wissens nach keine bekommen