Arbeitnehmer kündigt - muss Arbeitgeber den Resturlaub genehmigen?

8 Antworten

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Wenn du zum Zeitpunkt der Kündigung noch Urlaub hast muss dir der Arbeitgeber diesen bis zum Ende deiner Beschäftigung gewähren oder ihr einigt euch, wenn es nicht anders möglich ist, darauf, dass der Urlaub ausgezahlt wird. Du kannst aber natürlich nicht einfach beschließen, dass du die verbleibenden drei Monate o.ä. nicht kommst und dann auf deine vier Tage Resturlaub verweisen.

Wenn der AG den Urlaub aufgrund der Auftragslage nicht gewähren will/ kann dann steht es ihm frei diesen nicht genommenen Urlaub dem AN auszuzahlen

Der Resturlaub oder Teile davon können unter bestimmten Voraussetzungen auch ausbezahlt werden.

Erstmal musst du aufpassen weil du dann natürlich nicht mehr den ganzen Jahresurlaub hast sondern nur Anteilig bis zum Ende deiner Arbeit. Also Kündigst du zum 01.02 nächsten Jahres hast du auch nur die 2-3 Tage für den Januar.

Dann kommt es eben drauf an wieviel Zeit noch ist. Prinzipiell ja kannst du deinen Urlaub noch nehmen aber da Kündigungsfristen normalerweise mindestens 4 Wochen sind würde es mich wundern wenn du noch so viel Urlaub hast^^

Der Arbeitgeber kann das aber natürlich genau so verweigern wie normalen Urlaub auch. (Betriebliche Gründe).

Wir der Urlaub verweigert muss er natürlich dann ausbezahlt werden.

BauRichter77 
Fragesteller
 15.11.2021, 21:25

Habe 28 Tage Resturlaub :D

Osterkarnigel  15.11.2021, 22:10
@BauRichter77

Hmm ich bezweifel das du den auf einmal bekommst. aber kannst ja probieren.

BauRichter77 
Fragesteller
 16.11.2021, 11:13
@Osterkarnigel

Ich nehme den so, dass ich 6 Wochen daheim bin und nicht mehr erscheinen muss. Natürlich aber nicht so dass ich sage morgen bin ich weg sondern schon 2-3 Wochen davor. Also Zeit für Übergaben ist da…

Osterkarnigel  16.11.2021, 13:07
@BauRichter77

Wie gesagt die Firma muss das halt auch genehmigen^^

Der Arbeitnehmer hat das Recht den Urlaub zu nehmen oder auszahlen zu lassen.

Familiengerd  14.11.2021, 21:55

Wenn Du damit ein Recht meinst, auszuwählen, dann ist das falsch.

Noch bestehender Urlaubsanspruch muss in der Kündigungsfrist genommen und darf nur ausgezahlt werden, wenn das nicht möglich ist.