Wie lange darf eine Urlaubssperre verhängt werden?

7 Antworten

Hallo Ballermannbaby ,

soweit wichtige betriebliche Gründe vorhanden sind, (die auch begründet werden müssen) darf Dein Arbeitgeber eine Urlaubssperre aussprechen.

Hier ist ein Betriebsrat -falls vorhanden- auch mitbestimmungspflichtig.

Durch einen Betriebsumzug wird dieser Grund sicherlich gerechtfertigt sein, zumal er bereits "heute" , also mit ausreichend langen Vorlauf angekündigt wurde.

nur es gibt ein paar Kollegen die immer zu den Osterferien Urlaub nehmen, da sie Kinder haben.

Das ist zwar im Einzelfalll bedauerlich, aber während der Ferien ist ein Umzug natürlich am günstigsten

Und welcher Mitarbeiter, zu welcher Zeit Urlaub bekommt, bestimmt immer noch der Arbeitgeber.

Eine Urlaubssperre aus wichtigem Grund ist durchaus möglich. Ich würde in dem Fall jetzt auch mal davon ausgehen, dass es sich nur vorsorglich um diese 3 Monate handelt, weil der genaue Umzugstermin noch nicht feststeht und um rechtzeitig zu informieren. Ich denke, dass man Ende Februar da sicher genaueres weiß kurz vor der Fertigstellung, auch wieder Urlaub möglich sein wird, soweit der Umzug noch nicht ansteht, bzw. beendet ist, so dass am Ende nur 2 - 3 Wochen rauskommen im Höchstfall. Kann aber natürlich schon sein, dass da die Osterferien dran glauben müssen am Ende.

Zum Schleppen dürfen sie euch natürlich nicht verdonnern, aber Sachen ein- und ausräumen schon. Und ich bin selbst alleinerziehende Mutter und kenne den Zwang, den Urlaub in den Ferien zu nehmen. Aber trotzdem gibt es ja 3 Monate Ferien und man braucht daher eh eine andere Betreuung für den Rest der Zeit. Daher kann auch der evtl. vorhandene Ehepartner mal einspringen oder so und man nimmt dann ein paar Tage mehr im Sommer, an Weihnachten oder in den Herbstferien. Das ist schon mal zumutbar, wenn man rechtzeitig planen kann.

Ja er darf das und Ihr alle tut gut daran, Euch wegen der paar tage nicht aufzuregen.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.>

Leider nicht hilfreich. :(

Ob der Arbeitgeber wohl auch bestimmen kann, dass man artfremde Tätigkeiten in Form des Schleppens schwerer Kisten auszuführen hat? Frag doch mal bei der Gewerkschaft nach.

Es soll Umzugsfirmen geben, die auf Firmen- bzw. Behördenumzüge spezialisiert sind.