Muss ich in der Steuererklärung Ausbildungsvergütung angeben wenn ich nebenzu selbständig bin?

3 Antworten

obwohl ich ja über der Freigrenze wäre?!?

Nein bist du nicht.

Wird die Ausbildungsvergütung in der Steuererklärung bei Einnahmen aus nicht-selbständiger Tätigkeit mit einberechnet?

Natürlich. Ausbildungsvergütung (§ 19 EStG) - Werbungskosten (§ 9 EStG) + Gewinn selbständige Tätigkeit (§ 15 bzw. 18 EStG) = Summe der Einkünfte.

Wieso zahle ich bis dato keine Lohnsteuer?

Weil du zu wenig verdienst um Steuerabzüge zu haben.

Um deine eingängliche Frage zu beantworten:

Wenn du nebenberuflich Einkünfte von mehr als 410,- € p.a. generierst, welche nicht einem Quellensteuerabzug unterliegen, so ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung für dich verpflichtend vorgeschrieben (§ 46 Abs. 2 EStG).

Ob du deine Ausbildungsvergütung angibst oder nicht spielt keine Rolle sie wird berücksichtigt, da dein Arbeitgeber verpflichtet ist deine Bezüge dem Finanzamt zu melden.

Einfache Antwort: Ja. Alle Einkunftsarten werden zusammengefasst und sind an zugeben.

UND: Wieso zahle ich bis dato keine Lohnsteuer?

Diese Frage beantwortet dir ein Blick in die Lohnsteuertabelle!