Nebenberuflich auf Provisionsbasis arbeiten, was ist zu beacht. vor d. FA, ist Gewerbeanm. erford.

6 Antworten

Auch wenn es nur 500 Euro sind, muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

Danach kommt vom Finanzamt der Betriebseröffnungsbogen.

Von den 500 Euro mtl., also ca. 6.000 pro Jahr können dann in der Einnahmen-Ausgaben Überschussrechnung alle Kosten abgezogen werden die in dem Zusammenhang entstanden sind (Telefon, Computer, Internet, Reisekosten usw.). Der Rest kommt dann als Gewinn in die Einkommensteuererklärung.

Lakenfeld  20.03.2009, 12:13

das ist eine schöne klare Antwort, so ist es bei mir auch...ich konnts nur nicht so schön erklären...

wfwbinder  20.03.2009, 13:39
@Lakenfeld

Der Unterschied liegt vielleicht darin, dass ich mein Geld zum Teil damit verdiene Existengründern zu helfen.

ich hatte zum nebenberuflichen Jobben einen Gewerbeschein (den wollte die Firma von mir auch sehen, aus Legalitätsgründen), und nun muß ich jedes Jahr eine Steuererklärung dafür machen, die unter Umständen auch recht umfangreich ausfällt (Werbungskosten-alle Quittungen, alle Einkünfte etc). Bei mir ist aufgrund sehr geringer Einkünfte noch nie Steuer angefallen, vielleicht läßt du dir beim ersten Mal von einem Steuerberater helfen (die Kosten dafür kannst du gleich von der nächsten Steuer absetzen).

Ein "Gewerbe" muß immer angemeldet werden. Wende Dich an Dein Ordnungsamt und beachte evtl. gesetzliche Vorgaben.

Steuertechnisch erfolgt die Erfassung Deiner Honorare bzw. Provisionen mit Deiner Einkommensteuererklärung.

Gute Geschäfte.

Arbeitsrechtlich wäre noch zu beachten, dass du mit deiner Nebentätigkeit n icht in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehst, sonst kann das Probleme geben.

wenn du es anmeldest bekommst du vom finanzamt ein extra merkblatt wo alles drinnen steht und wo du es einträgst.zur not einfach mal nachfragen.meines wissens nach wird der zusatzt verdienst auf einer gesonderten erklärung gemacht