Steuererklärung für Azubi 1.Lehrjahr?
Guten Tag,
ein Freund von mir kommt in 1 Monat in das 2.Lehrjahr. Zurzeit verdient er 928 € Brutto + 40 € vermögenswirksame Leistungen. Ab dem 2.Lehrjahr sind es 1003 € Brutto, weiterhin die VL dazu. Ist eine Steuererklärung nötig? Auf dem Lohnzettel bekommt er Lohnsteuer und Kirchensteuer abgezogen jedoch nur bei den Fahrtkosten (130 € im Monat), welche auf einem extra Lohnzettel aufgeführt und abgerechnet werden, sind also bei dem Bruttoverdienst noch nicht einberechnet. Bei dem normalen Gehalt werden keine Lohn- u. Kirchensteuer abgezogen.
Lohnt es sich, ist es nötig bzw angebracht als Azubi eine Steuererklärung zu machen?
Vielen Dank
2 Antworten
Abhängig von der Höhe deines vertraglich festgelegten Bruttogehalts und von deiner Lohnsteuerklasse (diese ist auf deiner Lohnsteuerkarte angegeben) wird neben deinen einkommensabhängigen Sozialbeiträgen ggf. auch Lohnsteuer fällig.
Die Berechnung ist je nach Bundesland unterschiedlich, allerdings kommst du bei Lohnsteuerklasse I (d. h. ledig, keine Kinder) und ab rund 850 Euro monatlichem Bruttoverdienst wahrscheinlich nicht um einen Lohnsteuerabzug herum.
Die Berechnung ist je nach Bundesland unterschiedlich
Das Einkommensteuergesetz ist ein Bundesgesetz, somit trifft das nicht zu. Unterschiede gibt es nur beim Kirchensteuersatz.
Lohnsteuerkarte
Gibt es nicht mehr.
Die Berechnung ist je nach Bundesland unterschiedlich,
Nein ist sie nicht. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und die Einkommensteuer ist in einem Bundesgesetz (EStG) geregelt (§ 32a EStG).
Lohnsteuerabzug beginnt in Klasse I etwa bei 1.000,- €.
Ist eine Steuererklärung nötig?
Nötig nicht, aber wenn er Lohnsteuerabzüge hatte kann es i.d.R. auch nicht schaden.
Vielen Dank für die hilfreiche Internetseite/Antwort.
Das heißt, ich kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen und so die Steuer die ich auf Fahrtkosten zahle (ca. 20€ monatl.) versuchen als Freibetrag geltend zu machen?