Steuererklärung für Azubi 1.Lehrjahr?

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Abhängig von der Höhe deines vertraglich festgelegten Bruttogehalts und von deiner Lohnsteuerklasse (diese ist auf deiner Lohnsteuerkarte angegeben) wird neben deinen einkommensabhängigen Sozialbeiträgen ggf. auch Lohnsteuer fällig.

Die Berechnung ist je nach Bundesland unterschiedlich, allerdings kommst du bei Lohnsteuerklasse I (d. h. ledig, keine Kinder) und ab rund 850 Euro monatlichem Bruttoverdienst wahrscheinlich nicht um einen Lohnsteuerabzug herum.

http://www.ausbildung.info/verguetung-ausbildung

DieKatzeBayern 
Fragesteller
 18.07.2017, 19:27

Vielen Dank für die hilfreiche Internetseite/Antwort.

Das heißt, ich kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen und so die Steuer die ich auf Fahrtkosten zahle (ca. 20€ monatl.) versuchen als Freibetrag geltend zu machen?

PatrickLassan  18.07.2017, 19:42
@DieKatzeBayern

Die Berechnung ist je nach Bundesland unterschiedlich

Das Einkommensteuergesetz ist ein Bundesgesetz, somit trifft das nicht zu. Unterschiede gibt es nur beim Kirchensteuersatz.

kevin1905  18.07.2017, 20:19

Lohnsteuerkarte

Gibt es nicht mehr.

Die Berechnung ist je nach Bundesland unterschiedlich,

Nein ist sie nicht. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und die Einkommensteuer ist in einem Bundesgesetz (EStG) geregelt (§ 32a EStG).

Lohnsteuerabzug beginnt in Klasse I etwa bei 1.000,- €.

Ist eine Steuererklärung nötig?

Nötig nicht, aber wenn er Lohnsteuerabzüge hatte kann es i.d.R. auch nicht schaden.