Arbeitgeber den Arbeitnehmer immer den Lohn in bar auszahlen. Kann es zu Problemen mit der Steuererklärung kommen und ist es erlaubt?

13 Antworten

Es muss ja eine Abrechnung gemacht werden, dh. ggf. Steuern und Sozialversicherung, da hast du schon mal einen Nachweis. Außerdem wird es ja wohl quittiert, dass das Geld in bar geflossen ist, oder?

Bei Schwarzarbeit ist es natürlich ein Problem, da kann der Arbeitgeber es nicht geltend machen. 

Die Art und Weise wie das Geld ausgezahlt wird hat gar nichts mit der Versteuereung zu tun. Dies mal grundsätzlich.

Und Barauszahlung ist erlaubt, wer sollte das verbieten und warum ?

Den Rest verstehe ich nicht. da geht so einiges durcheinander in deinem Text.

Von wessen Steuererklärung sprichst Du denn? Die Buchhaltung des Arbeitgebers oder Deine persönliche als Arbeitnehmer ?

Wenn es Lohnnachweise gibt, die beim Steuerberater liegen (wessen Steuerberater??), warum sollte er die unter den Tisch fallen lassen ?

Sortier doch mal Deine Gedanken und formuliere kurze aussagefähige Sätze.  .... und packe nicht Fragen und Vermutungen und Fakten in einen Satz.

Ich mache bald eine Steuererklärung. Ich habe nur die Befürchtung, wenn man den Lohn für den Arbeitnehmer nicht per Überweisung macht. Dann kann der Steuerberater es nicht mit einrechnen und somit hätte ich zu viel Einkommen, die aber ich nicht nutzen kann. Und dadurch müsste man mehr Steuern bezahlen, falls man die nächste Steuergrenze erreicht( das will ich vermeiden).

@Peter63erd

Hättest ja mal erwähnen können, dass Du der Arbeitgeber bist. Kann man aus dem text nicht erkennen.

Rede doch mit Deinem Steuerberater, er wird Dir sagen können, welche Unterlagen er braucht um eine saubere Buchhaltung und Steuererklärung zu machen.

Grundsätzlich darf man das machen.

Um Probleme zu vermeiden und eben für Steuererklärungen Versicherungen und co macht man das schriftlich mit Unterschrift (da ja keine Konto Kontozahlung). Nicht dass es von einer Seite heisst wurde noch nicht bezahlt wurde schon bezahlt. Den dass wird dan schwierig vor Gericht.

Man macht das in der Regel eben wegen der mangelnden Nachweisbarkeit und dem Papierkramm nicht. Es hat auch den Ruch von Beschiss, Arbeitnehmer bezüglich nicht einbezahlter Versicherungsleistung zu Betrügen, Schwarzarbeit, Mischeleien.

Kommt es vor Gericht, kann das richtig übel enden:

zb wenn du Krank oder Invalid wirst oder im Alter und sich herausstellt der Arbeitnehmer hat fr dich nicht einbezahlt und es existieren keine unterschriebenen Belege mit Stempfel der Firma und Originalunterschriften (was genau nötig ist, weiss ich nicht, jedenfalls seriös belegt IN der Firma oder auf deiner Seite fälschungssicher).

egal um was es geht, der AG könnte behaupten du hast schwarzb gearbeitet um dir eins auszuwischen. Da du das Geld bar nimmst ist die Verführung gross. Tus nicht.

eben wenn der AG behauptet gezahlt zu haben oder was auch immer und es keine Belege und Beweise deinerseits gibt.

Oft werden vom AG Versicherungsprämien nicht bezahlt. CH: AHV , Rente, Kranken/Unfallversicherung, bitte nachprüfen bei Versicherung, PK. Das gilt auch für Banüberweisungen, aber das ist seltener, da vor Gericht bessere Belege vorhanden sind.

Merken tut man das ev nie bzw im Alter oder eben bei einem Unfall oder Krankheit, wenn man dann keine Belege hat und selbst wenn gibt es Probleme, die man halbtot nicht unbedingt finanziell und kapazitötsmässig gut meistert..

Früher wurde der Lohn/Gehalt grundsätzlich in bar ausgezahlt. Man bekam einen Lohnzettel oder Gehaltsabrechnung, auf denen alles dokumentiert wurde, was an Abgaben vom Arbeitgeber gezahlt wurde.

Da gab es keinerlei Probleme und alles lief seinen Gang.

Erst durch die bargeldlose Zahlungsweise, musste der Mitarbeiter bei einer Bank ein Konto eröffnen, auf das der Lohn/Gehalt überwiesen wurde.

Fortan fielen Gebühren für Kontoführung an ,die der Kunde freilich bezahlen muss. Die Banken können die Gebühren erhöhen und der Kunde muss bezahlen. Hat also die Kunden fest im Griff mit Gebühren.

Was du da schreibst ist eigentlich Unsinn. Du kennst offenbar die Zeiten nicht, in denen Lohn/Gehalt bar ausgezahlt wurden. Man hatte seinen Beleg in Form einer Abrechnung.

Zahlte der Arbeitgeber nicht. Z. B. Steuern und Sozialabgaben, dann bekam er Probleme mit den zuständigen Behörden. Das ist heute nicht anders.

Wenn man sich Geld z. B. Gehalt bar auszahlen lassen will, dann immer in Verbindung mit einer entsprechenden Abrechnung auf der alles nachvollziehbar dokumentiert ist.

Barauszahlungen für Leistungen müssen versteuert werden. Wer bar auszahlt um Steuern zu hintergehen, macht sich strafbar. Wer Geld für Leistungen in bar annimmt, dieses Geld nicht als Einkommen beim FA angibt macht sich ebenso strafbar.

Macht buchhalterisch keinen grossen Unterschied, ist halt beim buchen etwas aufwendiger, ist aber nicht Dein Problem😁 Der Steuerberater bucht die Gehälter dann über die Kasse.

Wenn du dem Steuerberater alles an Belegen gegeben hast, also auch was an Lohnsteuer und Sozialversicherung abgeführt wurde. Dann kann er es in der Steuererklärung berücksichtigen. Du solltest auch eine Quittung vom Angestellten haben, dass er das Geld bar bekommen hat. Und dann ist auch alles okay.