Steuererklärung trotz keine Lohnsteuerabgaben?

5 Antworten

Man kann immer nur soviel zurückbekommen, wie man auch Lohnsteuer gezahlt hat. Wenn du sagst, dass du keine Lohnsteuer zahlst, kannst du auch nichts erstattet bekommen.

Die einzige Möglichkeit wäre, die Kosten als Verlustvortrag beim Finanzamt geltend zu machen, dass du die Kosten dann quasi abrechnen kannst, wenn du später Geld verdienst. Hier sind dazu einige Infos:

http://www.e-fellows.net/Studium/Studienfinanzierung/Geld-sparen-als-Student/Steuervorteil-Studienkosten/(page)/all

Ein Verlustvortrag würde aber voraussetzen, dass die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Das ist hier anscheinend nicht der Fall.

Man kann ohne dass man Steuern gezahlt hat, höchstens einen Verlustvortrag beantragen, das wird aber nur beim Zweitstudium derzeit anerkannt und die Gesamteinkünfte müssen negativ sein nach Werbungskosten. 

Dann könnte man später, wenn man Einnahmen hat und Steuern zahlt, die anerkannten Werbungskosten abziehen und dann eine Erstattung erhalten (also erst später gibt es Erstattungen). 

Du scheinst aber keine negativen Einkünfte zu haben. 

Und selbst wenn man Werbungskosten von 2000 Euro abziehen kann, kriegt man das Geld natürlich nicht aufbezahlt, sondern es mindert das zu versteuernde Einkommen. Hat man 20 000 Einnahmen, dann muss man als nur 18000 versteuern, bei 20% Steuersatz bekäme man dann ca. 400 raus. 1000 Euro Pauschale wird aber bereits monatlich berücksichtigt, so dass sich bei der steuer nur noch 1000 Euro wirklich auswirkwen, also ca. 200 Euro Rückerstattung bei angenommenen steuersatz.

Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung war gemäß §149 Abgabenordnung am 31.05. diesen Jahres.

Es kann immer nur Geld erstattet werden, dass auch tatsächlich gezahlt wurde, wer also keine Lohnsteuer zahlt kann sich auch keine Lohnsteuer zurück holen.

Wenn Du unbedingt ist System beim Finanzamt willst, solltest Du aber bedenken das Du jedes Jahr eine Erklärung abgeben musst. Für gewöhnlich hat Dich das Amt auf dem Schirm, wenn Du einmal eine Erklärung abgegeben hast. Auch wenn Du meist Geld zurück bekommst, kommt irgendwann der Zeitpunkt wo Du zahlen musst. Wenn Du viel zahlen musstest werden Vorauszahlungen festgesetzt, die jedes Quartal zu zahlen sind und am Ende verrechnet werden.

Das ist falsch, wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, muss auch keine Steuererklärung gemacht werden.


Und die Abgabefrist zum 31.05. gilt auch nur, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist. Das ist hier aber anscheinend nicht der Fall.

Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung war gemäß §149 Abgabenordnung am 31.05. diesen Jahres.

Das heißt nicht, dass man jetzt keine Erklärungen mehr abgeben kann.

Solange die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist, können Erklärungen abgegeben werden, und Festsetzungsverjährung tritt erst nach 4 Jahren ein.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

Wenn Du unbedingt ist System beim Finanzamt willst, solltest Du aber bedenken das Du jedes Jahr eine Erklärung abgeben musst

So pauschal gesagt ist das nicht richtig.

Arbeitnehmer sind nur dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn einer der in § 46 Einkommensteuergesetz genannten Sachverhalte vorliegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

@PatrickLassan

Das man das so pauschal nicht sagen kann ist klar, aber wer einmal abgegeben hat wird vom Finanzamt trotzdem zu 95% im nächsten Jahr zur Abgabe der ESt aufgefordert.

@JaBu84

Das trifft nicht zu.

Du kannst ja nur das "zurückholen", das zuviel gezahlt wurde. Die wirst ja sicherlich nicht von der Finanzverwaltung "subventioniert", Ist doch logisch,oder ?

Nein ist es nicht, da dies bedeuten würde dass ich keine Fahrtkosten absetzen kann, obwohl es 20% meines Lohns darbieten.

@Throner

da dies bedeuten würde dass ich keine Fahrtkosten absetzen kann,

Kannst du doch, allerdings wirken sie sich steuerlich nicht aus.

obwohl es 20% meines Lohns darbieten.

Verstehe ich das richtig, dass deine Fahrtkosten/Werbungskosten rund 20% des Arbeitslohns ausmachen?

@PatrickLassan

Ja das sind ca 20%, da die Entfernung relativ groß ist (und natürlich der Verdient im dualen Studium nicht gigantisch ist) :D

Nix!

Du kannst nur zurückholen, was du vorher zu viel gezahlt hast.