Warum zahle ich bei teilzeit keine lohnsteuer?

3 Antworten

Gibt's da bestimmte einkommensgrenzen?

Etwa ab 950,- € brutto beginnt in den Klassen I und IV der Abzug der Lohnsteuer.

wie läuft das nun bei der steuererklärung, geb ich da nur die werte an die auf dieser mir vorliegenden Bescheinigung stehen?

Kannst du tun, bringt dir aber nichts, da der neue Arbeitgeber genau wie der Alte zur Meldung deiner Daten ans Finanzamt verpflichtet ist. Das Finanzamt würde daher ohnehin die korrekten Werte ansetzen.

Was mach ich mit dem arbeitslosengeld?

ALG I kann im Mantelbogen erklärt werden.

Also muss ich das irgendwie mit einrechnen oder Schick ich da den bescheid mit?

Auch die Agentur für Arbeit meldet die Daten ein. Bescheide sind für dich bestimmt, nicht fürs Finanzamt.

Muss ich wohl damit rechnen, dass das Finanzamt auch noch Geld von mir haben will?

Das Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, also theoretisch wäre eine Nachzahlung möglich.

Lafayette2016 
Fragesteller
 11.01.2016, 16:01

Nun, ich muss ja die Steuererklärung machen und irgendwelche zahlen da rein schreiben.daher die frage was ich da nun nehmen soll :-)

Danke dir für die ausführliche antwort.das klärt einiges

kevin1905  11.01.2016, 16:09
@Lafayette2016

Warte doch ab, bis die Post vom neuen Arbeitgeber kommt.

Die Elster Formulare für 2015 stehen erst ab Donnerstag zum Download bereit.

Vor März wird keine Steuererklärung bearbeitet.

Abgabefrist ist der 31.05.

Ich habe von meinem neuen Arbeitgeber für diese 1 1/2 Monate keine
elektronische lohnsteuerBescheinigung bekommen, was mir beim Blick auf
die Abrechnungen logisch erscheint, da ich keine Lohnsteuer gezahlt
habe.

Die bekommst du ganz sicher noch. Für die Steuererklärung musst du schließlich selber auch die Höhe des Lohns und der Sozialabgaben kennen. Außerdem ist der Arbg nach dem EStG verpflichtet, dir für die von ihm an das Finanzamt überspielten Daten einen Ausdruck/Bescheinigung zu übergeben.

Für die elektronische Übermittlung der Lohndaten ihrer Arbn an die Finanzämter haben die Arbg übrigens bis Ende Februar Zeit.

Gibt's da bestimmte einkommensgrenzen

Ja,so rund einen Tausender kann man bei StKl 1 schon mon. verdienen, ehe Steuerabzüge anfallen.  Der Faktor Voll-/Teilzeit spielt also nur indirekt (wegen des geringeren Verdienstes) eine Rolle.

Von meinem vorigen Arbeitgeber hab ich den bescheid, wie läuft das nun
bei der steuererklärung, geb ich da nur die werte an die auf dieser mir
vorliegenden Bescheinigung stehen?

Nein,alle - auch die aus dem aktuellen Job.

Was mach ich mit dem arbeitslosengeld?

Konnte man bis 2014 auch in der "Anlage N" angeben, ab 2015 ist offenbar nur noch im 4-seit.Mantelbogen die Zeile 91 dafür vorgesehen. Die Bescheinigung der Leistungsbehörde brauchst du nicht mitschicken, weil auch diese INFO eletronisch dem Finanzamt überspielt wird.

Muss ich wohl damit rechnen, dass das Finanzamt auch noch Geld von mir haben will?

Halte ich für sehr unwahrscheinlich

Die Zahlen für die Teilzeit findest du evt. auf einem Beleg (Monatsabrechnung). Dann kommt es darauf an, ob du sv-Pflichtig bist aber unter der Steuergrenze (online in einer Steuertabelle nachsehen) oder ob die Teilzeit ein Minijob ist, wo Steuer und SV pauschal bezahlt werden.

Wenn du die Steuerklasse 1 hast und o.g. Minijob, dann könnte vom Finanzamt Steuern erstattet werden. Wenn der Teilzeitjob SV-pflichtig ist, dann könnte sich evt. nachtteilig auswirken oder +-0 ergeben.

Lafayette2016 
Fragesteller
 11.01.2016, 15:53

SV Beiträge zahle ich alle.die sind auch auf beiden Abrechnungen drauf.

Mich irritiert halt dass keine steuern gezahlt wurden... aber ich hab halt auch nur minimal verdient....

Bin in Steuerklasse 1