Muß ich einen Rechtsanwalt mit " Herr Rechtsanwalt " anschreiben, oder genügt sein Name?

6 Antworten

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Herr Rechtsanwalt gehört nicht in die Ansprache dazu! Es reicht also lediglich der Nachname. Es sei denn, er hätte einen Doktortitel, dann heißt es natürlich "Sehr geehrter Herr Dr. XY"

Ruedi  17.02.2011, 22:42

Auch der Dr. muss nicht geschrieben werden, aber er kann. Er ist ein Titel und nicht Teil des Namens. Aber es ist ein Zeichen der höflichen Anerkennung, den Titel mit zu verwenden, und ich schreibe ihn in der Regel auch bei der Anrede dazu.

In Österreich ist das ganz und gebe, die angeschriebene Person inklusive der Berufsbezeichnung anzuschreiben, in Deutschland ist es nicht Usus.

gemini74  16.02.2011, 09:26

In Östereich ist es auch üblich, die verheiratete Gattin mit "Frau Doktor" anzureden..glaub ich. Die sind halt grundsätzlich höflicher ;-))

kris73  16.02.2011, 09:46
@gemini74

Eigentlich eher nur "Titelgeil"... Ist halt noch ein Relikt aus der KuK-Zeit.

Nein, Rechtsanwalt ist kein Titel.

sein name genügt auch wenn es sich dabei um einen titel + beruf handelt

Sein Name genügt! Du schreibst ja auch nicht: Sehr geerter Herr Dachdecker, oder so!

Du musst immer nur den Titel mitschreiben!