Welche Angaben zum Trauzeugen sind auf dem Standesamt erforderlich?

5 Antworten

ich hatte damals nur die namen angeben ,beruf und alter spielt überhaupt keine rolle

Das Alter spielt schon eine Rolle: Trauzeugen müssen volljährig sein!

Also wenn ich mich richtig erinnere, dann haben wir vorher nur die Namen angegeben.

Wichtig ist (nur so zur Info): Bei der Trauung selbst müssen die Trauzeugen ein amtliches Ausweisdokument dabei haben (also Personalausweis oder Reisepass)!

Sie geben ihren Namen an, zeigen ihren Personalausweis vor und damit ist es auch schon gut. So war es wenigstens bei meiner Trauung... ist aber schon lange her.

Zu den Trauzeugen werden nur deren Vor- und Zunamen (ohne Geburtsname), deren Beruf, evtl. mit akademischem Grad, das Alter (kein Geburtsdatum) und die Anschrift (Hauptwohnsitz) sowie deren Identifikation (Personalausweis, Reisepass oder persönlich bekannt) eingetragen. Diese Angaben erscheinen nur in der Niederschrift, welche zu den Akten des Standesamts genommen wird, sind also weder in der Heiratsurkunde noch im Stammbuch der Familie enthalten. Der Standesbeamte liest diese Angaben vor der Unterzeichnung durch die Beteiligten (Brautleute und Zeugen) vor ("Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben").

Den Namen, und bei der Trauung einen Ausweis ... oder Pass ...

Danke! Nur eine Rückfrage: welche Informationen zum Trauzeugen stehen denn dann im Stammbuch?

@Ninscherl

...in NRW keine.

Mag aber auch im Ermessen des Standesbeamten liegen-

@mullemaeuschen

Die Trauzeugen müssen meiner Meinung nach nur noch unterschreiben. Früher stand dabei: "Susi Müller, 28 Jahre, Bankkauffrau"