Was ist der Unterschied zwischen einem Jurist und Rechtsanwalt?

10 Antworten

Juristen sind alle, die ein rechtswissenschaftliches Studium mit Erfolg abgeschlossen haben. RAe werden vom zuständigen Landgerichtspräsidenten zugelassen, soweit das zweite staatsexamen bestanden wurde. Man nennt dies auch Befähigung zum Richteramt. Gleiches gilt für Richter und Staatsanwälte. Diese stehen in einem Beamtenverhältnis und werden deshalb ernannt. Bei den Notaren gilt eine Sonderregelung. Diese sind in der Regel auch RA, stehen aber als Notar einem Landesbamten gleich. Es gibt -soweit ich weiß - aber auch Notare (Urkundsbeamte) in einigen Landesverwaltungen, die nicht über ein Studium verfügen, sich jedoch Notar nennen dürfen.

Juristen sind alle,die ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen haben. Die klassischen juristischen Berufe für Volljuristen, also für Juristen mit beiden Staatsexamina, sind auf der einen Seite die Justizberufe Richter und Staatsanwalt, auf der anderen Seite Rechtsanwälte und Notare. In den Behörden und Ministerien arbeiten eine Reihe von Verwaltungsjuristen. Weiterhin gibt es eine Reihe von Berufen mit juristischen oder Justizbezügen, für die es keines zweiten Staatsexamens bedarf, z.B. Rechtspfleger, Amtsanwälte und Gerichtsvollzieher. Aber auch in der Wirtschaft sind Juristen vielfach vertreten. Viele dieser Berufsgruppen haben Berufsvereinigungen gebildet, die ihre Sachkunde, aber auch ihre Interessen in den politischen Prozess einbringen. Jurist ist also eine Art Oberbegriff.

Jurist: Allgemein jemand, der ein Jura-Studium absolviert hat. Damit hat er vielfältige Arbeitsmöglichkeiten in Verwaltung und Wirtschaft (Richter, Staatsanwalt, Rechtsabteilung einer Firma, Höherer Dienst als Beamter usw.)

Rechtsanwalt: Bestimmter Beruf, der ein Jura-Studium voraussetzt

ganz kurz: Jurist ist die allgemeine Bezeichnung für das Absolvieren des Jurastudiums: hier gibt es dann mit dem 1. staatsexamen den Titel Jurist Univ. ......., mit dem 2. Staatsexamen ist man dann Volljurist.

Rechtsanwalt: dieser stellt mit seinen 2 bestandenen Examina den Antrag zur Zulassung als rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer

Richter/Staatsanwälte: überdurchschnittlicher Abschluss in beiden Examina; Befähigung zum Richteramt muss festgestellt werden; Beamtenverhältnis.

Juristen nennt man Personen die das Fach Jura belegen und bestehen

Rechtanwalt ist ein Abkömmling der Juristen ,wie auch Staatsanwalt,Richter, Juristen gibt es in jeder,größeren Behörde und Firmen

Rechtsanwälte unterscheiden sich dann oft auf ein Spezialgebiet,Familienrecht,Verkehrsrecht, Vereinsrecht etc.

Mit freundlichem Gruß

Bley1914