Wie spricht man einen Rechtsanwalt im Brief korrekt an?
Wie spricht man einen Rechtsanwalt im Brief korrekt an? Mit Namen oder mit "Herr Rechtsanwalt"? Ist die Berufsbezeichnung einem Titel gleichzusetzen?
7 Antworten
Sehr geehrter Herr Dr. XXXX (oder falls er nen anderen titel hat zb Prof., dann den)
dann einfach nur "sehr geehrter herr xxxxx" (PS. ich hab mal bei einem rechtsanwalt im büro gearbeitet...)
bei der briefzustellung wird auch die berufsbezeichnung angegeben zB an herrn rechtsanwalt xy. bei formunellen sachen ist es soweit nicht nötig noch so eine bezeichnung einzubringen, aber durchaus machbar. generell jedoch eher nicht.
Der Hausnamen genügt. Wenn man RA. davor setzt ist es auch nicht verkehrt.
Rechtsanwalt ist doch kein Titel sondern ein Beruf.
Also wie spricht man ihn an?
Mit seinem Namen.
Manche fühlen sich dann gebauchpinselt, anderen reicht ihr korrekter Name. Aber ein Titel wie Dr. ist es nicht soviel ich weiß.
Und wenn er keinen Titel hat?