Muss ich die Rechnung von meinem Steuerberater zahlen, wenn er sich ein Jahr lang nicht gemeldet hat?

4 Antworten

@ martina087

Ich sehe das auch so, du hast dich beraten lassen und hast ihm deine Unterlagen übergeben.

Jeder Anwalt verlangt auch eine kleine Beratungsgebühr und ein Steuerberater arbeitet auch nicht umsonst..

Aber wie kann man denn vergessen, dass man seine Unterlagen beim Steuerberater liegen hat? Zumal du dann einen anderen beauftragt hast.

Deine Unterlagen hast du nicht vermisst das ganze Jahr? Du hättest ja dort mal nachfragen können, deine Unterlagen zurückholen, bevor du einen neuen Steuerberater beauftragst.

Könnte ja auch sein, dass du der Meinung warst: toll jetzt habe ich lange nichts gehört und brauche nichts bezahlen.

Ich würde die 130,-- Euro fairerweise bezahlen.  Ich kenne Steuerberater, die sind teurer.

Mach direkt schriftlich per Brief einen Widerspruch. Wenn du keinen Auftrag gegeben hast, musst du auch nichts zahlen.

wurzlsepp668  22.07.2016, 18:18

Fragesteller hat Steuerberater Kopien von Unterlagen überlassen ....

ist ein Auftrag ....

martina087 
Fragesteller
 22.07.2016, 18:36
@wurzlsepp668

Ja, Ich glaube auch, dass das als von denen als Auftrag verstanden worden ist, aber dass die sich ein Jahr lang nicht melden...ich hatte das total vergessen....danke aber trotzdem. Es ist gut mal zu wissen was die sagen, wenn ich die anrufe! Danke

Du hast eine Leistung - Steuerberatung - beansprucht, die üblicherweise nur gegen Entgelt zu erhalten ist. Ob mündlich, schriftlich oder einfach durch ein sogenanntes "konkludentes" Handeln ist dabei unwesentlich. Also ergibt sich daraus für den Steuerberater ein Anspruch auf Entgelt.

Dass Du darüber hinaus längst einen zweiten Steuerberater beauftragt hast, ist Dein Problem und ändert nichts am Leistungsanspruch des ersten Steuerberaters.

Eine Verjährung tritt erst nach 3 Jahren ein - die sind noch lange nicht um. Also solltest Du zahlen, ehe gegebenenfalls durch Mahngebühren usw. noch mehr Kosten auflaufen.

Ich glaube, auch Rechnungen vom Steuerberater unterliegen der 3-Jahresfrist, also vom Jahr der Rechnungstellung 3 volle Jahre später verjähren sie.

Also 1.1. - 31.12. insgesamt 3 Jahre.

wfwbinder  22.07.2016, 20:03

Er war im Frühjahr 2015 bei dem Berater. seit dem ist gerade mal 1 1/4 Jahr vergangen.