Rechnung ausgestellt bevor ich vom Finanzamt erfasst wurde

3 Antworten

Da bekommst du kein Problem mit dem Finanzamt, wenn du in deiner Steuererklärung diese Einnahme angibst und die Mwst. abführst. Du musst nicht warten, bis das FA deine Unterlagen bearbeitet hat. Das Gewerbeamt teilt dem FA mit, dass du eine Gewerbe angemeldet hast und somit kannst du mit deinen Geschäften beginnen und Rechnungen schreiben.

Meinen Erfahrungen nach, würde ich keine Probleme mit dem Finanzamt erwarten.

Da wird kein Hahn nach krähen. Falls die Rechnung aber in einem Jahr vor der Gewerbeanmeldung gestellt bzw. beglichen wurde, musst Du ggf. für dieses Vorjahr dennoch zusätzlich eine Steuererklärung machen.