Wer muß das Zangsgeld ans Finanzamt zahlen

4 Antworten

Du haettest ein paar mehr Absaetze einfuegen sollen, die Frage ist sehr anstrengend zu lesen. Grundsaetzlich gilt, alle Massnahmen des Finanzamts (Saeumnisszuschlaege, Zwangsgeld, etc etc. ) sind vom Steuerschuldner zu zahlen.

Der Steuerberater ist die Vertretung welche dich in deinem Namen vertritt, ergo Bescheide einreicht etc. und dich beraet oder die die Buchfuehrung macht.

Von daher, wenn ein Fehlverhalten des Steuerberaters vorliegt, kannst du rechtlich gegen den StB vorgehen, und wenn das Fehlverhalten bestaetigt wird, wird der StB dir gegenueber haftbar fuer die Kosten. Fuer das FA bist jedoch Du und nur Du Steuerschuldner. (bzw. das Unternehmen)

Sorry, wenn das Finanzamt Bescheide mit Fristen schickt, dann hat man immer genug Zeit, diesen Forderungen nachzukommen, ansonsten werden eben "Strafen" verhängt. Das sagt das Gesetz so. Wenn es das Verschulden des Steuerberaters ist, dass da Fehler passiert sind, müsst ihr euch bei dem schadlos halten, beim Finanzamt hat man nach Gesetz gehandelt, da habt ihr wenig Chancen

Naja, im Endeffekt geht es um deine Ansprüche gegen die Steuerberaterin. Das Finanzamt arbeitet ja nur nach deren Vorschriften bezüglich Fristen, Mahnungen und Strafen.

Wenn du es ernst meinst mit deiner Steuerberaterin, wirst du um einen Anwalt nicht herumkommen.

Das Finanzamt setzt keine Zwangsgelder fest ohne vorherige Androhung.

Hast Du diese Androhungen an das Steuerbüro weiter geleitet?

Dann hätte jeder Steuerberater sofort reagiert und eine weitere Fristverlängerung beantragt

Hast Du dem Steuerbüro die Bescheide über die Festsetzung der Zwangsgelder weiter geleitet?

Auch darauf hätte jedes Steuerbüro sofort reagiert, denn jeder Steuerberater kennt die Gefahr des Regresses.

Übrigens: Ein gezahltes Zwangsgeld wird vom Finanzamt nicht zurück gezahlt.

Wenn die Steuererklärungen allerdings vor Zahlung der Zwangsgelder abgegeben werden, muss das Finanzamt die Festsetzng der Zwangsgelder aufheben.

Was meinst Du mit "Verzugszinsen?

Nachzahlungszinsen für die Abschlusszahlungen?

Das ist wohl nicht so viel, und sieh es als Zinsen für das Darlehn des Finanzamts an Dich an.

Übrigens sind diese Zinsen - bis auf die Zinsen für die Einkommensteuer - als Betriebsausgabe abziehbar.