Welche Unterlagen fürs Finanzamt als Kleinunternehmer?
Hallo,
ich habe mich 2016 als Kleinunternehmer angemeldet. Ich kaufe Einzelteile, montiere alles zusammen und verkaufe dies als fertige Baugruppe weiter (mit Gewinn). Umsatz liegt unter 17.500€!
Ich habe monatlich alles Einnahmen / Ausgaben in eine ExcelTabelle geschrieben und einen Gewinn erwirtschaftet.
Welche Unterlagen muss ich dem Finanzamt vorlegen?
Laut eigener Recherchen (vom Finanzamt selbst bekommt man ja nur spärliche Infos) muss ich folgende Unterlagen einreiche:
- Umsatzsteuererklärung (ELSTER Formular)
- Gewinn/Verlust Rechnung formlos
- Feststellungserklärung (muss ich diese jährlich einreichen??)
Reicht das?
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Folgende Steuererklärungen/ Anlagen musst du einreichen:
- Einkommensteuererklärung mit folgenden Anlagen:
- Anlage G
- Mantelbogen ESt 1A
- Anlage Vorsorgungsaufwand
- Gewinnermittlung
Du musst die Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Gewinnermittlung darf bei Umsätzen bis 17.500 € formlos erstellt werden. Diese schickst du postalisch an das Finanzamt. Wobei du dir, wie Griesuh richtigerweise bereits bemerkte, ein Programm zulegen solltest, dass die Daten unveränderbar abspeichert.
- Umsatzsteuererklärung
- eine Feststellungserklärung (gesonderte und einheitliche Feststellung) benötigst du nur, wenn dein Unternehmen nicht an deinem Wohnsitz angemeldet ist oder du mit anderen Personen gemeinsam dein Gewerbe in Form einer Personengesellschaft betreibst.
Nachtrag: die Übermittlung muss ab dem Veranlagungszeitraum 2017 generell elektronisch erfolgen https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-uebermittlung-der-anlage-euer-2017_164_407514.html
Dein Steuerberater sollte dir darüber sehr gut Auskunft geben können. Auch was du eventuell steuergünstig abschreiben kannst.
Mit einer Exeltabelle als Buchführung wird dir das FA Probleme bereiten.
Du musst eine EÜR, sprich Gewinn-Verlustrechnung, wobei die Einträge nicht mehr veränderbar sein müssen, vorlegen.
Warum immer wieder an einem Steuerberater gespart wird, bleibt mir unergründlich.
Einen Steuerberater solltest du dir unbedingt anlachen. der wird dich ausführlich beraten.
In der Praxis wird das nicht beanstandet. Zumindest kenne ich keinen Fall, der deswegen Probleme bereitet hat. Allerdings gelten die GoBD auch für die EÜR. Demnach wäre Excel nicht ok.
Sag ich doch. Eine Exceltabelle ist nicht OK.
Doch das geht, die EÜR ist bei den Größen nicht verpflichtend.