Muß ich die Heizung einschalten

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Wie hier schon ein paar Mal steht - nein. Und mit Fairness hat das auch nichts zu tun, solange deine Nachbarn nicht mehr heizen müssen, weil du es nicht tust. Aber selbst dann, kann dich niemand zwingen. (Vertrag aber zu dem Thema beachten)

ABER :-)

Dein Vermieter hat natürlich Angst, dass die Wohnung feucht wird und er sich mit den Folgen herumschlagen darf. Und das entspricht durchaus der allgemeinen Erfahrung von Hauseigentümern.

Mieter, die einem auf diese Art die Hütte zur Tropfsteinhöhle machen, kochen natürlich auch, Baden/Duschen und Waschen in der Wohnung. Auch ist es üblich (wenn auch meist untersagt), in der Wohnung kleine Wäscheteile zu trocknen. Das ganze verdunstete Wasser kondensiert an allen kalten Stellen und verursacht dann Feuchtigkeitsschäden und Schimmel. Gelüftet wird natürlich nie, weil - brrrr - is' ja kalt.

Kein Wunder also, dass er darauf achtet und besser schlafen könnte, wenn du heizen würdest :-) Für so verursachte Schäden würdest du haften - aber wie du das beschreibst, kann das ja bei dir in einem Raum passieren, weil's da immer bullig warm ist.

ParanoidFerret  21.09.2012, 07:41

*in "keinem" Raum sollte da natürlich stehen^^

Initcha 
Fragesteller
 21.09.2012, 07:56

Für meine Wäsche habe ich einen Wäschetrockner...... dazu ist die Wohnung ja so warm das kein Schimmel entstehen kann....die Heizungen ja auch auf 1 stehen. Mein Besuch beschwert sich weil ich:-) die Heizung so weit aufdrehe;.) was ich ja nicht tue.

morgen, ich sehe keinen grund wieso man dich zwingen sollte die heizung in einem mehrfamilienhaus jetzt schon ein zu schalten. du musst halt dafür sorge tragen das keine schäden entstehen, z.b schäden an der wohnung/bausubstanz durch kälte oder feuchtigkeit. da wir es ja noch nicht mit winterlichen temperaturen zu tun haben, kann ich mir gut vorstellen das es bei dir recht wenn die beiden anderen parteien heizen. mess doch mal die raum temperatur, und schreib sie dir einfach mal über ein paar tage auf... so hast du etwas in der hand, falls dein vermieter auf eine solche idee käme ;O)

Du musst lediglich eine Mindesttemperatur in deiner Wohnung halten (meistens so um die 16 Grad glaube ich). Da aber deine Nachbarn von sich aus schon sehr viel heizen, wird diese Temperatur bei dir wohl nicht so schnell unterschritten werden. Allerdings muss die Mindesttemperatur auch bei leerstehender Wohnung (z.B. im Urlaub) gehalten werden. Wichtig ist auch eine ausreichende Lüftung der Wohnung. Termometer und Hygrometer sind da wichtige und nützliche Helfer. So behält man die Kontrolle, da das individuelle empfinden der besagten Werte sehr verschieden sein können. LG

Du kannst zum Heizen (bzw. zum Einschalten der Heizkörper) verpflichtet werden, wenn bei Frost die Gefahr droht, daß die Heizung (Rohre, Heizkörper) einfrieren oder die Raumtemperatur zu gering ist und sich (z.B. durch Schwitzwasser) Schimmel oder sonstige Schädeb bilden. Ansonsten kann Dich der Vermieter nicht daran hindern, Heizkosten zu sparen. Denn diese können bekanntlich sehr hoch werden .....

Hallo Initcha, nur bei starkem Frost wenn die Gefahr besteht das die Rohre ohne Wärme kaputtfrieren. Im September ist das aber reichlich übertrieben. Keiner kann dich zwingen aus deiner Wohnung eine Sauna zu machen. Auch wenn Frost herrscht, musst du die Heizung nur aufs Sternchen oder auf 1 drehen, das reicht aus um einen Frostschaden zu vermeiden.