Darf der Vermieter meine Heizung Nachts ausschalten, obwohl ich zu besagten Zeiten immer friere?

11 Antworten

Eine Nachtabsenkung senkt nicht nur die Energiekosten und damit Belastungen aller Parteien im Haus, sie ist aus Umweltschutzgrpünden gesetzl. geregelt: § 12 I EnEV: "Wer Zentralheizungen in Gebäude einbaut oder einbauen lässt, muss diese mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und der Zeit ausstatten."

Vergleiche das mit deinem Auto, dass die Nacht über im Leerlauf läuft, um morgens nicht Eis kratzen zu müssen: Abgesehen von der Unzulässigkeit verbraucht der Motor Kraftstoff, auch wenn man sich keinen Meter bewegt.

Ob die energiesparende Nachtabsenkung verwendet wird, entscheidet die Mehrheit der Mieter. Richtigerweise ist es dem VM egal, wer das bezahlt.

Nun könnte man nicht nur auf Geld, sondern auch auf die Umwelt k*acken, wenn man die M überredet, in dem man 25% der verbrauchsunabhängigen Grundkosten einer statt 18 dann 24/7 Stunden laufenden Heizung allein übernähme wie die höheren Wartungskosten wg. der kürzeren Intervalle usw.

Oder eben auf Zusatzheizungen zurückgreifen, wenn hier keine Einigung erzielt werden kann. Warum diese naheliegende Variante von dir nicht favorisiert wird, erschliesst sich mir nicht.

G imager761

Der FS beklagt sich über das totale Abschalten und nicht die Absenkung der Beheizung während der Nachtzeit. Dass darüber die Mehrheit der Mieter zu entscheiden habe, hast du wohl geträumt? Jeder Mieter hat für sich den Anspruch auf ausreichende Beizung und die ist hier nicht gewährleistet.

Mit Umweltschonung hat das überhaupt nichts zu tun. Es ist grotesk, solche Argumente ins Feld zu führen.

@albatros

Der Fragestellung nach wird die Heizung im Sommer abgeschaltet. Das dies auch im Winter so sein soll und keine Nachtabsenkung vorliegt, errätst du woraus? Das es dem Fragesteller beim Zocken und häufigen Lüften mit weniger 18°C zu kalt ist, steht dem nicht entgegen.

An sich ist alles gut, bis auf die Sache mit den Heizungen halt

Hübsche Geschichte :-)

Es macht wirtschaftlich keinen Sinn, die Heizung abzuschalten, viel effektiver ist die sogenannte Nachtabsenkung, und dürfte auch angewand werden.

Da Du nichts über die Temperatur im Zimmer über Nacht sagst, ist die Aussage "ich friere" ziemlich nichtssagend.

Abhilfe schafft man leicht durch entsprechende Kleidung (Bademantel etc.) und für die Lebensumstände bist allein Du verantwortlich. Der Rest der Bewohner ist scheinbar zufrieden ...

Ein Heizlüfter oder Radiator ist keine Option?

Man muss hier grundsätzlich unterscheiden zwischen Absenkung und Ausschalten der Heizung.

Zumindest während der Heizperiode muss der Vermieter zwingend gewährleisten, dass bestimmte Raumtemperaturen (gemessen in der Mitte des Raumes in 1 m Höhe) mindestens erreichbar sind. Das sind in der Nacht (22 h bis 6h) 18°C,  tags von 6 h bis 22 h 21 bis 22°C. Werden diese Temperaturen unterschritten, liegt ein erheblicher Mangel an der Mietsache vor, der den Mieter nach Anzeige des Mangels zu einer  angemesseneren Mietminderung berechtigt. Die Quote richtet sich nach der entsprechenden Höhe der Unterversorgung und kann sogar bis zu 100% der Bruttomiete betragen.

Dass einige Mieter mit dem Abschalten einverstanden sind, da vermeintlich Heizkosten gespart werden, ist irrelevant und physikalisch falsch, sogar schädlich, da Schimmelbildung befördert wird.

Empfehlungen, durch zusätzliche Heizung auszugleichen, sind nicht akzeptabel. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand während der Mietzeit zu erhalten. Dazu gehört auch die ausreichende Beheizung.

(dmb) Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit.
Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus.

Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 Grad Celsius zwischen 8.00 und 21.00 Uhr ausreichen soll, sind unwirksam.
( Quelle: https://www.mieterbund.de/index.php?id=442)

So steht es im Mietrecht. Sieht so aus als wäre dein Vermieter auf der sicheren Seite.
Versuch doch mit einem Heizlüfter nachzuhelfen. Die neueren Modelle verbrauchen glaube ich auch nicht mehr so viel Strom.

Strom zum Heizen ist leider ökologisch eine kleine Katastrophe..

Typisches Versagen der Politik.

Aber wer im eigenen Haus lebt und nach Lust und Laune heizen kann, versteht die Problematik des kleinen Mannes nicht.